E-Voting im Nationalrat

Erste Parlamentarierin stimmt aus dem Homeoffice ab

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von Fabian Kindle und ml

Das erste Mitglied des Nationalrats hat aus dem Homeoffice abgestimmt. Das ist seit Montag für Ratsmitglieder in Corona-Isolation oder -Quarantäne möglich. Demnach nutzte Sophie Michaud Gigon von den Grünen die Möglichkeit, am ersten Tag.

(Source: Parlamentsdienste)
(Source: Parlamentsdienste)

Vergangene Woche hat das Parlament die rechtliche Grundlage für das Abstimmen aus dem Homeoffice verabschiedet. Seit Montag können Mitglieder des Nationalrats in Corona-Isolation oder –Quarantäne von zu Hause aus abstimmen. Sophie Michaud Gigon von den Grünen ist das erste Mitglied des Nationalrats, das dies nun getan hat, wie "Parlament.ch" berichtet. Ratspräsident Andreas Aebi von der SVP hatte am Montag in der grossen Kammer verkündet, dass eines der 200 Ratsmitglieder von der neuen Möglichkeit Gebrauch gemacht habe.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats initiierte dieses etwas andere E-Voting-Projekt und es sollte zuerst auch für den Ständerat gelten. Doch dieser zeigte kein Interesse daran, wie es im Bericht heisst. Die Debatte vor der Abstimmung und der Austausch der Ratsmitglieder gehöre ebenfalls zum parlamentarischen Prozess und dies erfordere die physische Anwesenheit der Parlamentarier, erklärte Ständerat. Trotzdem stimmte die kleine Kammer dem Projekt zu. Die Bestimmungen gelten demnach ausschliesslich für den Nationalrat, nur für im Zusammenhang mit der Corona-Krise Abwesende und höchstens ein Jahr lang.

Die neue Regelung angeregt hatte bereits im März Grünen-Nationalrat Bastien Girod, denn "in Zeiten der Digitalisierung darf es nicht sein, dass Parlamentarier eine wichtige Abstimmung verpassen, weil sie in der Quarantäne sind", wie er im Frühling zu Blick.ch sagte. SVP-Nationalrat Roland Rino Büchel hielt damals nichts von dieser Lösung, zudem sei "das technisch nicht umsetzbar und vor allem nicht so schnell". Er sollte sich irren.

Eine andere interessante Entwicklung rund um die Digitalisierung in Politik und Verwaltung: Der Bund darf künftig in IT-Systemen die AHV-Nummer als Personenidentifikator nutzen. Die beiden Parlamentskammern stellen sich nach anfänglichen Bedenken hinter die Vorlage. Die Schlussabstimmung kommt aber erst noch. Mehr darüber lesen Sie hier.

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