E-ID-Gesetz: "Chance, die wir nicht verpassen sollten"
Am 7. März stimmt das Schweizer Volk über das E-ID-Gesetz ab. Vertreter aller drei Staatsebenen appellieren dafür, das Gesetz anzunehmen. Es sei eine Chance auf eine "klar regulierte, schweizweite Lösung".
Vertreterinnen und Vertreter aus Kantonen, Städten und Gemeinden sprechen sich für das E-ID-Gesetz aus, wie aus einer Medienmitteilung von Digitalswitzerland hervorgeht. Das Gesetz sei "ein Meilenstein" für die Digitalisierung auf allen drei Staatsebenen, heisst es in der Aussendung. 11 Regierungsrätinnen und Regierungsräte aus allen Landesteilen sowie die Präsidenten von Städteverband und Gemeindeverband appellieren dafür, das Gesetz anzunehmen.
Die meisten Kantonsverwaltungen seien heute mit der Digitalisierung ihrer Prozesse beschäftigt. Das E-ID-Gesetz sei eine Chance auf eine "klar regulierte, schweizweite Lösung". Ohne die Implementierung des Gesetzes müssten die Kantone selbst nach Lösungen suchen – ein "Flickenteppich" sei damit programmiert, so die Regierungsrätinnen und Regierungsräte.
Eine staatlich geprüfte E-ID schaffe Privatpersonen und Unternehmen leichteren Zugang zu allen Online-Diensten, gleichzeitig würden Bearbeitungsfristen, Kosten und Verwaltungsaufwand verringert, schreibt Digitalswitzerland weiter.
Hinter dem Appell stehen:
Curty Olivier, Staatsrat Freiburg
Darbellay Christophe, Staatsrat Wallis
Dieth Markus, Regierungsrat Aargau
Gobbi Norman, Regierungsrat Tessin
Kayser-Frutschi Karin, Regierungsrätin Nidwalden
Mächler Marc, Regierungsrat St. Gallen
Müller Philippe, Regierungsrat Bern
Rüegsegger André, Regierungsrat Schwyz
Schönholzer Walter, Regierungsrat Thurgau
Tinner Beat, Regierungsrat St. Gallen
Walker Späh Carmen, Regierungsrätin Zürich
Auch vonseiten der Städte kommt Zuspruch für das E-ID-Gesetz. "Heute wissen wir nicht, was mit unseren Daten geschieht, wenn wir unsere Google-ID, Apple-ID oder Facebook-ID benutzen. Mit dem neuen Gesetz legen wir erstmals den rechtlichen Rahmen bei einer Online-Identifikation fest", erklärt Kurt Fluri, Präsident des Städteverbands. Er sieht auch die Ausfgabenverteilung im E-ID-Gesetz als Stärke. Der Bund "kontrolliert und reguliert", er identifiziert sämtliche Personen, die eine E-ID beantragen. Die Umsetzung übernehmen die zertifizierten E-ID-Dienstleister.
E-ID ist freiwillig
Auf Gemeindeebene sei in den letzten Jahren ein Umdenken zu beobachten gewesen, sagt Hannes Germann, Präsident des Gemeindeverbands. Das Gemeindeamt werde nur mehr selten aufgesucht, stattdessen würden die Einwohnerinnen und Einwohner schnellere und digitale Dienstleistungen verlangen. Dies betreffe vor allem junge Menschen, Berufspendlerinnen und -pendler und Neuzugezogene. Auch die Gemeinden selbst würden sich über elektronische Prozesse freuen, betont Germann. Entscheidend sei für ihn, dass die E-ID auf freiwilliger Basis beruhe: "Der Staat soll mir nicht vorschreiben, dass ich den Computer nutzen muss." Für all jene, die sich mehr digitale Dienste wünschen, solle es aber diese Möglichkeit geben.
Im Parlament seien die Bedenken zum Datenschutz ernst genommen worden und ins E-ID-Gesetz eingeflossen. Man habe die Datenschutzregeln geschärft, die Kommerzialisierung von Daten strikt verboten und eine unabhängige Kommission (EIDCOM) zur Kontrolle von E-ID-Dienstleistern geschaffen. "Wäre dies nicht der Fall, gäbe es kein Vertrauen in die Schweizer E-ID und der Städteverband würde sich nicht hinter die Vorlage stellen" sagt Städtebund-Präsident Fluri.