Kanton Zürich macht seine Behörden fit für Open Government Data
Behörden und Gemeindeverwaltungen im Kanton Zürich erhalten mehr Freiheit bei der Bereitstellung offener Behördendaten. Das statistische Amt und eine Fachstelle unterstützen sie dabei.
Verwaltungseinheiten und Organe des Kantons Zürich dürfen nicht schützenswerte Daten als offene Behördendaten (Open Government Data) publizieren. Die gesetzliche Grundlage dazu bildet das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG), wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt. Demnach will der Regierungsrat nicht schützenswerte Daten als strategische Ressource weiter offen verfügbar machen.
Fünf Schritte zu Open Government Data
Dabei sind die Verwaltungseinheiten und öffentlichen Organe des Kantons Zürich sowie der Gemeinden weitgehend selbständig: Das Fachwissen, wie Daten entstehen und was sie beinhalten, liege bei den Verwaltungseinheiten, welche die Daten sammeln oder erzeugen, schreibt der Kanton. Auch die Daten, welche sie als offene Behördendaten publizieren, bleiben unter ihrer Hoheit.
Laut der Mitteilung sind fünf Schritte nötig, um nicht schützenswerte Daten als offene Behördendaten bereitzustellen:
Daten als einfach nutzbare, maschinenlesbare Ressourcen aufbereiten.
Maschinenlesbare Ressourcen als Dateien zum Herunterladen bzw. als Schnittstellen zum Abfragen im Datenkatalog bereitstellen.
Daten mit Metadaten beschreiben und als Datensätze im Datenkatalog erfassen.
Datensätze mit Ressourcen im Datenkatalog zur Publikation freigeben.
Ressourcen und Metadaten aktualisieren, sobald neue Daten oder Änderungen vorliegen.
Ab November sollen Zürcher Behörden und Gemeinden die Möglichkeit haben, die Verwaltung der offenen Datensätze ihrer Organisation selbst zu übernehmen. Dazu wird ein gemeinsamer Datenkatalog eingeführt.
Unterstützung erhalten die Verwaltungseinheiten vom statistischen Amt sowie der Fachstelle Fach- und Koordinationsstelle OGD. Tauchen im Publikationsprozess Fragen auf, könne man sich an erfahrene, mit der Publikation von offenen Behördendaten betraute Mitarbeitende wenden.