Verdacht auf Behinderung von Wettbewerbern

Weko untersucht Angebot von Swisscom Directories

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von René Jaun und slk

Die Wettbewerbskommission eröffnet eine Untersuchung gegen Swisscom und deren Tochtergesellschaft Directories. Es besteht der Verdacht, dass Directories mit dem Angebot "Swiss List" Wettbewerber behindert und Kunden benachteiligt. Swisscom bestreitet dies.

(Source: jeremias münch / Fotolia.com)
(Source: jeremias münch / Fotolia.com)

Die Swisscom-Tochter Directories behindert möglicherweise Mitbewerber. Dieser Auffassung ist die eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko), die jetzt eine Untersuchung gegen Swisscom Directories eröffnet hat. Dabei geht es insbesondere um ein Angebot namens "Swiss List". Swisscom Directories hatte das Angebot im Frühling 2019 lanciert und "damit den Preis und die Bedingungen für die Ergänzung des Telefonbucheintrags grundlegend geändert", wie die Weko in einer Mitteilung schreibt. Davor konnten Unternehmen ihre Telefonbucheinträge in den Onlineverzeichnissen "local.ch" und "search.ch" individuell ergänzen.

Anzeigen von Mitbewerbern und Kunden

Mit "Swiss List" werden verschiedene Produkte nur noch gebündelt angeboten, führt die Weko weiter aus. Dies könne nach einer ersten Einschätzung zu einer Behinderung von Wettbewerbern und zur Benachteiligung der Marktgegenseite führen. "Im Rahmen der Untersuchung ist zu prüfen, ob Swisscom Directories tatsächlich eine marktbeherrschende Stellung innehat und sich im Sinne des Kartellgesetzes missbräuchlich verhalten hat. Es ist mit einer Untersuchungsdauer von rund zwei Jahren zu rechnen."

Auf Anfrage teilt die Weko weiter mit, seit der Lancierung von "Swiss List" seien mehrere Beschwerden eingegangen, und zwar sowohl von Mitbewerbern als auch von Kunden. Wer konkret Anzeige erstattet habe, dürfe man nicht sagen.

Den Gang zur Weko öffentlich gemacht hatte im Sommer 2019 jedoch der Westschweizer Verzeichnisdienstanbieter Zip.ch. Mit "Swiss List" zwinge Swisscom Unternehmen de facto dreimal mehr zu bezahlen, um weiterhin in themenspezifischen Rubriken aufgeführt zu werden. Weiter spricht Zip.ch von einem "missbräuchlichen und beispiellosen Manöver", mit dem Swisscom darauf abziele, den gesamten Markt für digitale Marketinglösungen zum Nachteil anderer Anbieter zu blockieren. Ein Jahr zuvor schon hatte Zip.ch eine Klage gegen Swisscom eingereicht, diesmal bei der Eidgenössischen Kommunikationskommission, wie Sie hier nachlesen können.

Swisscom ist sich keiner Schuld bewusst

In ihrer Stellungnahme nimmt Swisscom Directories die Eröffnung der Untersuchung und den geäusserten Verdacht zur Kenntnis und schreibt weiter: "Swisscom Directories AG ist nach wie vor der Auffassung, sich wettbewerbsrechtlich korrekt verhalten zu haben. Den vorliegenden Schlussbericht der Vorabklärung wird Swisscom Directories AG im Detail prüfen und gegenüber dem Sekretariat der Wettbewerbskommission fristgerecht Stellung nehmen". Bis zum Abschluss der Untersuchung will das Unternehmen keine Stellung mehr beziehen.

Es ist nicht die erste Untersuchung der Weko gegen die Swisscom. Vor einem Jahr gab die Behörde bekannt, den Bereich der Breitbandanbindung unter die Lupe zu nehmen.

Swisscom zieht ihrerseits die Weko vor Bundesgericht. Dabei geht es um einen Vorwurf aus dem Jahr 2008.

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