Zühlke und Elca erhalten Zuschlag für Justitia.swiss
Das Digitalisierungsprojekt der Schweizer Justiz namens Justitia 4.0 kommt voran. Nun erhielten Entwickler und Betreiber der Plattform Justitia.swiss den Zuschlag. Zühlke Engineering und Elca Informatik kommen zum Handkuss.
Das Projekt Justitia 4.0 hat mit den Zuschlägen für die Entwicklung und den technischen Betrieb der sicheren Plattform Justitia.swiss einen weiteren Meilenstein auf dem Weg der Digitalisierung der Schweizer Justiz erreicht. Wie die Projektorganisation mitteilt, erhielt Zühlke Engineering den Zuschlag für die Entwicklung der Plattform. Elca Informatik wird für den technischen Betrieb verantwortlich sein.
Das Projekt Justitia 4.0 verfolgt im Auftrag der Kantone und der Gerichte die Digitalisierung der Schweizer Justiz. Über die sichere Plattform Justitia.swiss soll dereinst der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Akteneinsicht erfolgen. Das Bundesamt für Justiz ist dabei, die gesetzliche Grundlage zu erarbeiten.
Planungskosten
Das Projekt Justitia 4.0 schätzt die gesamten Projekt-, Entwicklungs- und Betriebskosten während der Projektlaufzeit (bis 2027) auf rund 50 Millionen Franken. Für die gesamte Laufzeit bis 2035 beläuft sich das Angebot von Zühlke auf 15,039 Millionen Franken und das Angebot von ELCA auf 49,939 Millionen Franken (jeweils inklusive aller Optionen, Kosten inklusive Mehrwertsteuer). Die Kosten der Zuschlagsempfänger für die Entwicklung und den Aufbau des Betriebes während der Projektlaufzeit bis 2027 betragen rund 23 Millionen Franken und liegen damit im Rahmen des geschätzten Aufwands, wie es bei Justitia 4.0 weiter heisst.
Ein zentraler Fokus beim Aufbau der Plattform sei es sicherzustellen, dass die zukünftige öffentlich-rechtliche Betriebsgesellschaft die Steuerung der Weiterentwicklung wie auch des Betriebs in der eigenen Hand behält. Daher würden die Entwicklung und der technische Betrieb der Plattform in zwei separaten Losen realisiert. Die Datenhaltung der einsehbaren Justizakten werde zwingend in der Schweiz sein. Nicht Teil der selektiven Ausschreibung sind demnach weitere notwendige Services wie der Siegelservice, der Validator oder die (noch nicht vorhandene) E-ID. Es sei geplant, diese Services von staatlichen Betreibern "In-State" zu beziehen.
Die Plattform ist so konzipiert, dass es zukünftig möglich sein werde, einzelne Serviceanbieter zu wechseln. Insbesondere soll nach Inkrafttreten des Bundesgesetztes über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) der Wechsel zu einem staatlichen technischen Betreiber ermöglicht werden, falls dies etwa der Gesetzgeber verlangen würde.
Die Entwicklung erfolgt nach den Grundsätzen des agilen Vorgehens, nicht zuletzt auch, um etwaige Anpassungen aus ersten Pilotversuchen und den Resultaten der parlamentarischen Beratungen zum BEKJ vornehmen zu können, wie es weiter heisst. Um der Transparenz Rechnung zu tragen, sollen ausserdem Design und Quellcode der Plattform öffentlich zugänglich werden. Das Prinzip der Offenheit habe sich in der IT gerade bei sicherheitskritischen Infrastrukturen vielfach bewährt.
Nächste Schritte
Die Entwicklung der Plattform startet nach Vertragsabschluss voraussichtlich im September 2022 und erfolgt nach den Grundsätzen des agilen Vorgehens, wie Justitia 4.0 schreibt. In einem ersten Schritt sei geplant, bis Ende 2023 eine adaptierbare Grundversion der Plattform zu entwickeln und zu testen, ab 2024 sei ein Pilotbetrieb vorgesehen. Verschiedene Staatsanwaltschaften, Gerichte und Anwälte würden in die Arbeiten einbezogen. Aufgrund der Nutzerfeedbacks und der Resultate der parlamentarischen Beratungen zum BEKJ werde die Plattform angepasst. Der Vollbetrieb soll mit Inkrafttreten des BEKJ frühestens 2025 starten.