Initiative zurückgezogen

Update: Parlament berät umstrittenes Fake-News-Gesetz nicht weiter – vorerst

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von Yannick Züllig und René Jaun und lha

Eine parlamentarische Initiative hat ein Gesetz gefordert, das die Verbreitung von illegalen Inhalten und Fake News auf Internetplattformen stoppen soll. Doch nun hat der Verfasser der umstrittenen Initiative den Vorstoss zurückgezogen. Vom Tisch ist das anliegen jedoch nicht.

(Source: Hansjorg Keller / Unsplash)
(Source: Hansjorg Keller / Unsplash)

Update vom 6.2.2023: Das Parlament muss sich vorerst nicht mehr mit der Idee eines Fake-News-Gesetzes befassen. Wie die Parlamentsdienste mitteilen, zieht Nationalrat Jon Pult die entsprechende Initiative zurück. In der Mitteilung hält die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates fest, dass auch digitale Plattformen eine grundsätzliche Verantwortung für publizierte Inhalte hätten, wie dies auch für redaktionelle Medien gelte. Pult habe seine Initiative aufgrund eines Auftrages des Bundesrates an das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zurückgezogen. Demnach soll das Departement in einem Aussprachepapier aufzeigen, ob und wie Kommunikationsplattformen reguliert werden könnten.

Originalnachricht vom 31.1.2023: Gegen Fake-News-Gesetz regt sich Widerstand

Die Stiftung PEP (Pretty Easy Privacy) warnt vor einer parlamentarischen Initiative, die "Illegale Inhalte und Fake News auf Internetplattformen stoppen" will. Wie die Stiftung mitteilt, verfolgt die Initiative ein Ziel, das nicht mit der Rechtsstaatlichkeit vereinbar ist.

Der von Nationalrat Jon Pult lancierte Vorstoss verlangt, dass Plattformen wie Google, Facebook oder Twitter neu nicht nur für illegalen Content - zum Beispiel Persönlichkeitsverletzungen, Hassrede oder Terrorpropaganda - zur Verantwortung gezogen werden sollen, sondern zudem auch für Fake News.

Dabei sollen die Betreiber von Suchmaschinen und sozialen Medien für gesetzeswidrige Inhalte, die sie verbreiten, haften. Und zwar auch dann, wenn diese von Dritten stammen. Zudem sollen sie verbindlich dazu angehalten werden, die Verbreitung von Falschinformationen einzudämmen.

"Während redaktionelle Medien wie Zeitungen, Zeitschriften, Onlineportale, Radio- und TV-Stationen für ihre Publikationen haftungsrechtlich verantwortlich sind und zudem medienethischen Grundsätzen genügen müssen, tragen internationale Internetplattformen keine entsprechende Verantwortung für durch sie verbreitete Inhalte", heisst es in der Begründung des Vorstosses.

Vorwurf der Zensur und Verfassungswidrigkeit

Die PEP-Stiftung, welche über den Gründer Volker Birk mit dem Verschlüsselungssoftware-Anbieter PEP-Security verbandelt ist, sieht in dem Vorstoss eine Gefahr für die Schweizer Demokratie.

Wenn Betreiber von Internetplattformen für die von ihren Nutzern getätigten Äusserungen haften müssten, sei das so wie wenn Restaurantbesitzer für die rechtswidrigen Aussagen ihrer Gäste haften müssten. Es sei anzunehmen, dass die Umsetzung dazu führen würde, dass auf den betroffenen Plattformen entweder Upload-Filter eingeführt werden oder gar eingestellt werden.

"Die Absichten der Initiative Pult mögen löblich sein, ändern aber nichts an ihrer Verfassungswidrigkeit, ihrer Unvereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und damit ihrer Gefährlichkeit für die Schweizer Demokratie", heisst es in der Mitteilung.

Ebenfalls gegen die "Initiative Pult" stellen sich die Piratenpartei und die Internet Society Schweiz mit gleicher Begründung.

Die drei Organisationen sind Mitglieder der Digitalen Gesellschaft Schweiz (Digiges). Dort gehörten sie zu einer Gruppe von Organisationen, welche sich gegen den vorgeschlagenen "Digital Services Act" von Digiges stellte. Mehr zum darüber lesen Sie hier.

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