Noch nicht die umfassende Revision

Bundesrat schickt erste Änderung des EPD-Gesetzes in die Vernehmlassung

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von René Jaun und jor

Der Bundesrat will die gesetzlichen Grundlagen zum elektronischen Patientendossier grundlegend überarbeiten. Um die Finanzierung des EPDs bis zu dieser Revision zu sichern, schickt er eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung.

(Source: Varijanta / iStock.com)
(Source: Varijanta / iStock.com)

Um dem elektronischen Patientendossier (EPD) zum Durchbruch zu verhelfen, will der Bundesrat dessen gesetzliche Grundlage überarbeiten. Nach einem entsprechenden Entscheid im April 2022 hat er jetzt eine erste Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt.

Finanzierung bis zur Revision

Allerdings handelt es sich dabei noch nicht um die umfassende Revision an sich, die laut dem Bundesrat mehrere Jahre in Anspruch nehmen dürfte. Stattdessen regelt die Exekutive mit dem Gesetzesvorschlag die Übergangsfinanzierung der Stammgemeinschaften bis zur Revision. Der Vorschlag soll nach der Vernehmlassung möglichst rasch an das Parlament überwiesen und voraussichtlich Ende 2024 in Kraft gesetzt werden.

Konkret will der Bundesrat die Stammgemeinschaften mit befristeten Finanzhilfen vom Bund unterstützen. Auch die Kantone sollen demnach Finanzhilfen mindestens in gleicher Höhe leisten. Der Unterstützungsbeitrag durch den Bund richtet sich nach der Anzahl eröffneter Patientendossiers. Zudem können die Stammgemeinschaften Finanzhilfen rückwirkend für alle seit Inbetriebnahme des EPD eröffneten Dossiers beantragen. Dadurch soll bei den Stammgemeinschaften ein Anreiz für eine rasche Verbreitung des EPD geschaffen werden.

EPD-Eröffnung erleichtern

Des Weiteren will der Bundesrat das Eröffnen eines EPDs vereinfachen. Dafür sei derzeit die Einwilligung mit eigenhändiger Unterschrift oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) erforderlich, erklärt der Bund. DA sich letztere nicht auf dem Markt durchgesetzt habe, soll neu auch eine andere Form der elektronischen Einwilligung möglich sein.

Die Vernehmlassung dieser ersten Teilrevision läuft bis Anfang Mai 2023. Den Vorschlag zur umfassenden EPD-Revision will der Bundesrat laut der Mitteilung im Sommer 2023 vorlegen. Zur Frage der Freiwilligkeit werde er zwei Varianten vorschlagen, teilt er dazu mit, nämlich die Beibehaltung der Freiwilligkeit (Opt-in-Modell) sowie die Einführung eines Opt-out-Modells, wobei er letztere bevorzugt.

Ende 2022 lancierte der Bund bereits eine millionenschwere Sensibilisierungskampagne für das EPD. Den Zuschlag erhielt die Agentur Farner. Das Projekt erntet auch Kritik, wie Sie hier lesen können.

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