Schaffhausen organisiert seine Informatik um
Seit den 1970er-Jahren haben Kanton und Stadt Schaffhausen eine gemeinsame Informatikorganisation geführt. Nun soll sie in eine kantonale unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts überführt werden. Mit 62,2 Prozent nimmt das Stimmvolk die Vorlage an.
Die Geschichte der Organisation "Kanton und Stadt Schaffhausen Datenverarbeitung" (KSD) beginnt im Jahr 1972. Damals vereinbarten Kanton und Stadt Schaffhausen, ihre jeweiligen EDV-Aktivitäten unter einem Dach zu bündeln, wie es auf der Website des Kantons heisst. Nun ist Schluss mit der gemeinsam geführten Organisation. Denn nach dem Regierungsrat entschied sich am 12. März 2023 auch das Stimmvolk für das "Gesetz über die Informatik Schaffhausen" (ITSH-Gesetz). Mit 62,1 Prozent Ja-Stimmen kam das Anliegen durch.
Dieses Gesetz bezweckt die Überführung der KSD in eine kantonale unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts, wie es in den Abstimmungsunterlagen heisst. Damit einhergehend wird die bisher als gemeinsamer Betrieb von Stadt und Kanton Schaffhausen geführte KSD in das Alleineigentum des Kantons übergehen. Der Kanton Schaffhausen bezahlt der Stadt 2,6 Millionen Franken für ihren 45-Prozent-Anteil an der Organisation.
Der Prozess zur Entflechtung der beiden KSD-Eigentümer sei schon 2008 angestossen worden, heisst es weiter. Die nun beschlossene, vom Kanton geführte unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts sei die zweckmässigste Organisationsform, argumentiert der Kanton. Die Organisation, die künftig "Informatik Schaffhausen" (ITSH) heissen soll, könne so ihre bewährte Struktur beibehalten, sei handlungs- und wettbewerbsfähig, aber trotzdem noch als Servicedienst Teil der kantonalen Verwaltung. Zudem sollen die bestehenden Verträge mit der Weiterführung der heutigen Betriebsform ohne Unterbruch übernommen werden können.
Die Angestellten der neuen ITSH unterstehen weiterhin dem kantonalen Personalrecht. Und da die Organisation weiterhin als staatlicher Dienstleister gilt, sollen Gemeinden und Anstalten des öffentlichen Rechts Aufträge ohne Submissionsverfahren an sie vergeben können.
Laut dem Abstimmungsbüchlein soll das neue Gesetz voraussichtlich auf Anfang 2024 in Kraft treten.
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