Bundesrat soll Massnahmen zur Nutzung von RZ-Abwärme prüfen
Der Bundesrat soll prüfen, wie die Abwärmenutzung von grossen Anlagen wie Rechenzentren verbessert werden kann. Diesen Auftrag erteilt der Nationalrat in einem Postulat. Der Bundesrat hatte das Vorhaben zur Ablehnung empfohlen.
"Abwärme in grossen Mengen soll genutzt werden" – diesen Titel trägt ein Postulat der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates, welches die grosse Kammer nun an den Bundesrat überwiesen hat. Darin bittet das Gremium den Bundesrat, zu prüfen, wie eine vermehrte Abwärmenutzung am sinnvollsten in einem national abgestimmten Vorgehen erreicht werden kann.
Dabei geht es der Kommission insbesondere um Anlagen, die viel Abwärme produzieren - namentlich um Datacenter. Diese verbrauchten im Jahr an die 2,1 Terawattstunden - 3,6 Prozent des gesamtschweizerischen Stromverbrauchs, heisst es unter Berufung auf eine Erhebung des Bundesamtes für Energie (BFE). In den nächsten Jahren sei mit einem weiteren Anstieg dieses Verbrauchs zu rechnen.
Gleichzeitig nutzten 60 bis 80 Prozent der Rechenzentren ihre Abwärme nicht, wie aus einer weiteren BFE-Studie hervorgeht. Und eine rechtliche Handhabe, die Betreiber zur Abwärmenutzung zu verpflichten, scheint vielerorts zu fehlen. Als Beispiel dafür nennt die Kommission ein im Bau befindliches Rechenzentrum in Schaffhausen. Sie erwähnt jedoch auch ein im Kanton Zürich überwiesenes dringliches Postulat, welches Rechenzentren dazu verpflichten soll, ihre Abwärme für Wärmeverbünde zur Verfügung zu stellen.
Bundesrat empfahl Ablehnung
Im Postulat schlägt die Kommission dem Bundesrat drei mögliche Massnahmen zur Prüfung vor: Eine verpflichtende Abwärmenutzung ab einer bestimmten Grösse, einen Richtplaneintrag sowie eine Energie-positiv-Planung.
In seiner Stellungnahme zum Vorstoss empfahl der Bundesrat, das Postulat abzulehnen. Grundsätzlich unterstütze er das Anliegen, dass Abwärme genutzt werde, wo dies technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll sei. Die Exekutive merkt aber auch an, dass die Kompetenzen des Bundes im Energiebereich stark beschränkt seien, zumal der Gebäudebereich vornehmlich den Kantonen vorbehalten bleibe.
"Aufgrund einer fehlenden Verfassungsgrundlage kann der Bund keine Pflicht zur Nutzung von Abwärme erlassen. Regelungen zum Bau und Betrieb der entsprechenden Infrastruktur obliegen den Kantonen", schreibt der Bundesrat weiter. Es gebe im im freiwilligen Teil der Mustervorschriften für den Energiebereich bereits Richtlinien zur Nutzung nicht vermeidbarer Abwärme, die er den Kantonen zur Übernahme empfehle. Zu einer Positivplanung im Richtplan schreibt der Bundesrat, sie stehe aus raumplanerischer Sicht nicht im Vordergrund. "Die Abwärmenutzung hängt meist von der Konstellation des Einzelfalls ab, was eine solche Positivplanung erschwert."
Eine Institution, die die Abwärme ihres Rechenzentrums nutzt, ist die EPFL. Sie betreibt ihr Heizkraftwerk unter anderem mit Wasser aus dem Genfersee. Dieses kühlt ein Rechenzentrum, dessen Abwärme trägt dann wiederum zur Beheizung des Campus bei. Mehr dazu lesen Sie hier.