Finma schickt Genfer Flowbank in den Konkurs
Die Finanzmarktaufsicht hat ein Konkursverfahren gegen die Genfer Flowbank eröffnet. Das auf Online-Trading spezialisierte Finanzinstitut hat zu wenig Eigenkapital und leistete sich darüber hinaus weitere Verfehlungen - von fehlerhafter Buchführung bis hin zur Verletzung von Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat ein Konkursverfahren gegen die Genfer Digitalbank Flowbank eröffnet. Die Finma begründet dies mit dem Schutz der Einlegerinnen und Einleger. Das auf Online-Trading spezialisierte Finanzinstitut habe nicht mehr über genügend Eigenmittel für seine Geschäftstätigkeit verfügt und die entsprechenden Mindestanforderungen "in erheblicher und schwerer Weise verletzt", teilt die Finma mit.
Ausserdem bestehe die "begründete Besorgnis, dass die Bank zum aktuellen Zeitpunkt überschuldet ist". Und da keine Aussicht auf eine Sanierung bestehe, müsse die Bank konkursliquidiert werden, heisst es in der Mitteilung weiter. Als Liquidatorin fungiert nun die Anwaltskanzlei Walder Wyss.
Fehlerhafte Buchführung und weitere Pflichtverletzungen
Die Finma hatte bereits im Oktober 2021 ein erstes Enforcementverfahren gegen die Flowbank eröffnet. In der Folge stellte die Finanzmarktaufsicht schwere Verletzungen des Aufsichtsrechts fest, namentlich der Eigenmittelvorschriften sowie der Anforderungen an eine angemessene Verwaltungsorganisation und das Risikomanagement.
Im Juni 2023 eröffnete die Finma ein erneutes Verfahren gegen die Bank - aufgrund von Hinweisen auf verschiedene aufsichtsrechtliche Mängel, unter anderem wegen weiterer Verstösse gegen die Eigenkapitalquote. Die Untersuchung ergab, dass die Flowbank Eigenmittelvorschriften wiederholt nicht eingehalten hatte und nach wie vor in verschiedenen Bereichen mangelhaft organisiert gewesen war. Darüber hinaus stellten sich die Buchführung der Bank sowie das finanzielle Reporting als fehlerhaft und unvollständig heraus. Ausserdem hatte die Bank Auskunfts- und Meldepflichten gegenüber der Finma verletzt.
Die Untersuchung zeigte zudem, dass die Bank zahlreiche Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken eingegangen war und Transaktionen von erheblichem Umfang abgewickelt hatte, ohne die Hintergründe der Geschäftsbeziehungen und Transaktionen angemessen abzuklären. Die Finma beurteilt diese Praktiken als schwerwiegende Verstösse gegen die Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei.
Am 8. März 2024 entzog die Finanzmarktaufsicht der Genfer Digitalbank die Bewilligung und sprach ihr die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit ab. Diese Verfügung ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil ein Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig ist.
Einlagen bis 100'000 Franken gesichert
Kundinnen und Kunden der Bank dürften nun privilegierte Einlagen, das heisst Guthaben von bis zu 100'000 Franken, rasch zurückbekommen. Gemäss heutigen Berechnungen könnte die Bank diese Einlagen mit ihren vorhandenen Mitteln zurückzahlen, schreibt die Finma. Somit müsse die Einlagensicherung der Schweizer Banken (esisuisse) voraussichtlich nicht beansprucht werden. Auch die Wertschriftendepots der Kundschaft würden abgesondert und zurückerstattet.
Die Flowbank wurde 2020 von Charles-Henri Sabet mit dem Ziel gegründet, ein neuartiges Investmenterlebnis zu schaffen. Sabet gilt als Online-Trading-Veteran. 1991 gründete er die auf Devisen-, Options- und Zinsgeschäfte spezialisierte Anlageberatungsfirma Trading & Commercial Consulting (TCC), aus der acht Jahre später die Onlinebank Synthesis hervorging.
Abgesehen vom Hauptsitz in Genf hat die Flowbank Niederlassungen in Zürich, London und den Bahamas. Die Bank weist eine Bilanzsumme von ungefähr 680 Millionen Franken auf und beschäftigt rund 140 Mitarbeitende. Was der Konkurs für die Angestellten bedeutet, ist noch unklar.
Im August 2023 beklagte eine Londoner Tochterfirma der Flowbank übrigens einen Datenabfluss infolge eines Cyberangriffs. Lesen Sie hier mehr dazu.