Keine Optimierung durch Gesetzesänderungen

Bundesrat gleist einheitliche Informatik-Infrastruktur für das Handelsregister auf

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von René Jaun und gal

Bund und Kantone sollen für das Handelsregister eine gemeinsame Informatik-Infrastruktur aufbauen. Der Bundesrat lässt das EJPD entsprechende Möglichkeiten prüfen. Die bislang angedachten Gesetzesänderungen reichten nicht aus, um das Handelsregister zu modernisieren, findet der Bundesrat.

(Source: Jordan Harrison/Unsplash.com)
(Source: Jordan Harrison/Unsplash.com)

Kann das Handelsregister künftig auf einer einheitlichen Informatik-Infrastruktur betrieben werden? Mit dieser Frage soll sich das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) befassen. Der Bundesrat erteilte ihm an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 den Auftrag, "die Möglichkeit der Entwicklung einer einheitlichen Informatik-Infrastruktur zu prüfen", wie er in der Mitteilung schreibt.

Erarbeitet werden soll diese Infrastruktur, die der Bundesrat als "ambitioniertes Vorhaben" bezeichnet – etappenweise. Parallel sollen dafür sowohl die technischen Arbeiten im Bereich der Informatik-Anwendungen intensiviert als auch die notwendigen Gesetzesgrundlagen erarbeitet werden.

Mit dem Prüfauftrag kommt die Landesregierung auf einen Entscheid von Ende 2022 zurück. Damals entschied der Bundesrat, die Prozesse im Bereich des Handelsregisters zu optimieren und zu vereinfachen. Geschehen sollte dies mit einer Reihe von Gesetzesänderungen im Obligationenrecht und in der Handelsregisterverordnung.

Doch im Laufe der Arbeiten an einer entsprechenden Vernehmlassungsvorlage habe sich herausgestellt, dass diese Massnahmen "keine deutliche Verbesserung der Prozesse im Handelsregister bewirken würden. Namentlich hat die Regulierungsfolgenabschätzung gezeigt, dass die Effizienzgewinne gering wären"; erklärt die Exekutive. Zudem habe eine Umfrage unter den Kantonen ergeben, dass die Mehrheit eine einheitliche Informatik-Infrastruktur begrüssen würde. Mit einer solchen Infrastruktur liessen sich die gewünschten Optimierungen und damit auch eine Vereinfachung der Prozesse im Bereich des Handelsregisters besser realisieren, gibt sich der Bundesrat überzeugt. Über den Stand der Arbeiten will er voraussichtlich Mitte 2026 wieder informieren.

 

320 Millionen Franken will der Bundesrat in eine Cloud-Infrastruktur für die öffentlichen Verwaltungen investieren. Erste Dienste der Swiss Government Cloud sollen ab 2026 nutzbar sein, wie Sie hier lesen können.

 

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