Schutz vor Missbrauch

Bundesrat will Betreibungswesen digitaler machen

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von Yannick Züllig und NetzKI Bot und rja

Der Bundesrat hat Massnahmen zur weiteren Digitalisierung des Betreibungswesens und zum Schutz der Gläubiger vor Missbrauch bei Betreibungsregisterauszügen beschlossen. Die Änderungen im SchKG legt er nun dem Parlament vor.

(Source: MicroStockHub / Istock.com)
(Source: MicroStockHub / Istock.com)

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 14. August 2024 Massnahmen zur weiteren Digitalisierung des Betreibungswesens beschlossen. Mit diesen Massnahmen sollen die digitalen Möglichkeiten ausgebaut und Gläubiger besser vor Missbrauch bei Betreibungsregisterauszügen geschützt werden, heisst es in einer Mitteilung. Die vorgeschlagenen Änderungen im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) seien in der Vernehmlassung positiv aufgenommen worden und sollen nun dem Parlament vorgelegt werden.

Verfügungen und Entscheide grundsätzlich digital

Seit 2007 gibt es die digitale Plattform e-SchKG. Aktuell werden darüber rund 80 Prozent der Betreibungen elektronisch eingeleitet. Eine der nun vorgeschlagenen Massnahmen ist die Kennzeichnung in der Betreibungsauskunft, ob die betroffene Person im Einwohnerregister des angefragten Betreibungsamts verzeichnet ist. Dies soll die Aussagekraft der Betreibungsauskunft verbessern und Gläubiger vor Missbrauch schützen. Die Betreibungsämter sollen dazu künftig auf die erforderlichen Daten der Einwohnerregister zugreifen können.

Ein weiterer Vorschlag betrifft die elektronische Zustellung von Betreibungsurkunden. Der Bundesrat schlägt vor, dass Urkunden, Mitteilungen, Verfügungen und Entscheide grundsätzlich elektronisch ausgestellt werden sollen. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn die betroffene Person ihre Eingaben elektronisch eingereicht hat und nicht ausdrücklich die Ausstellung von Papierurkunden verlangt. Zudem sollen mit Einverständnis des Schuldners auch Zahlungsbefehle elektronisch zugestellt werden können, sofern eine erste Zustellung gescheitert ist.

Die Versteigerung von beweglichen Vermögenswerten über Online-Plattformen soll ebenfalls gesetzlich geregelt werden, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Weitere Anpassungen betreffen die Vorgaben an die Betreibungsbegehren, die Regelung des Arrestvollzugs und die Beschränkung von Barzahlungen an das Betreibungsamt auf 100 000 Franken zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Der Bundesrat erfülle mit diesen Vorschlägen mehrere parlamentarische Vorstösse und setze sich für eine "moderne und effiziente Verwaltung" ein. 

 

Ein Projekt zur Förderung des digitalen Betreibungswesens der Konferenz der Stadtammänner Zürich erhielt 2023 Fördergelder des Bundes. Das Projekt will eine schweizweite, digitale Betreibungsregister-Auskunft ermöglichen, wie Sie hier nachlesen können.

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