Stammgemeinschaften bleiben

Bundesrat will EPD-Infrastruktur zentralisieren

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von René Jaun und gal

Mit der umfassenden Revision des elektronischen Patientendossiers will der Bundesrat dessen technische Infrastruktur zentralisieren. Sie soll vom Bund beschafft und betrieben werden, während die Stammgemeinschaften eine Nutzungsgebühr entrichten.

(Source: Conny Schneider/Unsplash.com)
(Source: Conny Schneider/Unsplash.com)

Was aktuell noch Sache der Stammgemeinschaft ist, soll bald Aufgabe der Bundesverwaltung werden: die technische Infrastruktur des elektronischen Patientendossiers (EPD). Im Rahmen der umfassenden EPD-Revision will der Bundesrat diese Infrastruktur zentralisieren und den Stammgemeinschaften als "einheitliche Plattform zur Verfügung stellen", wie es in der Mitteilung heisst.

Diese zentrale technische Infrastruktur werde der Bund "mittels einer Ausschreibung beschaffen. Die Betriebskosten für den Gebrauch der technischen Plattform sollen den Stammgemeinschaften als Nutzungsgebühren weiterverrechnet werden."

Stammgemeinschaft unterstützen beim EPD-Anschluss

Den Entscheid für eine zentralisierte EPD-Infrastruktur fällte der Bundesrat im Nachgang zum Vernehmlassungsverfahren. Eine Mehrheit – insbesondere die Kantone und die meisten Parteien – habe die ursprünglich beschlossene dezentrale Struktur kritisiert und sich eine stärkere Zentralisierung gewünscht, fasst der Bundesrat aus den eingegangenen Rückmeldungen zusammen. Dabei seien die Vorstellungen, wie stark zentralisiert werden sollte, im Detail stark auseinandergegangen "und reichten von einer Klärung der Zuständigkeiten bis hin zu einem kompletten Neustart oder einer Verstaatlichung". Die jetzt präsentierte Variante arbeiteten Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Anschluss gemeinsam aus.

In der Mitteilung gibt sich der Bundesrat überzeugt von der geplanten Zentralisierung: Sie werde die Komplexität des Systems sowie die Anzahl Schnittstellen reduzieren und damit den nahtlosen Austausch von Daten zwischen den Akteuren verbessern. Ausserdem werde die Weiterentwicklung des EPDs einfacher und schneller und mittel- bis langfristig "dürfte eine Zentralisierung auch finanziell vorteilhaft sein".

Über 70'000 EPDs sind eröffnet

Ausserdem verspricht sich der Bundesrat eine klarere Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Stammgemeinschaften. Demnach beschafft und betreibt der Bund die technische Infrastruktur, während die Kantone den Betrieb mindestens einer Stammgemeinschaft auf ihrem Gebiet sicherstellen sollen. Die Stammgemeinschaften schliesslich treten weiterhin als EPD-Anbieterinnen auf. "Sie beraten und unterstützen die Patientinnen und Patienten sowie die Leistungserbringer beim Anschluss an das EPD", erklärt der Bundesrat.

Die Botschaft zum revidierten EPDG wird aktuell ausgearbeitet. Im Frühjahr 2025 will der Bundesrat sie dem Parlament vorlegen.

Bereits verabschiedet hat das Parlament eine Übergangsfinanzierung zum EPD. Sie gilt ab dem 1. Oktober 2024 und sieht unter anderem vor, dass EPD-Anbieter 30 Franken pro eröffnetem EPD erhalten sollen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Bleibt noch die Frage: Wie geht es dem EPD aktuell? Zuletzt veröffentlichte die EPD-Koordinationsstelle E-Health Suisse zahlen Ende August 2024. Zu diesem Zeitpunkt waren in der Schweiz 71'972 EPDs eröffnet. "Insbesondere bei den regionalen EPD-Gemeinschaften hängt das Tempo der Verbreitung von der finanziellen und organisatorischen Unterstützung der Standortkantone ab", kommentiert E-Health Suisse die Zahl.

Bezüglich neuer Features vermeldete E-Health Suisse unlängst ein Update für ein Impfdaten-Modul. Laut der Anfang Juli veröffentlichten Newsmeldung können EPD-User der Stammgemeinschaft Sanela damit jetzt schon ihre Impfdaten anzeigen und sich einen elektronischen Impfausweis erstellen. Bei den anderen Stammgemeinschaften laufen die Integrations- und Zertifizierungsarbeiten noch.

 

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