Update: Meta-Mitarbeitende in den USA protestieren gegen Tracking-Software
Meta hat in seinen US-Büros eine Software eingeführt, die Mausbewegungen, Klicks und Tastatureingaben der Mitarbeitenden aufzeichnet. Nun regt sich in der Belegschaft Widerstand gegen die Massnahme. Eine Online-Petition ist bereits im Umlauf.
Update vom 15.05.2026: Um KI-Modellen menschliches Verhalten beizubringen, lässt Meta seine Angestellten in den USA von einer Tracking-Software beobachten. Sie zeichnet jede Mausbewegung, jeden Klick und jeden Tastenanschlag auf. Bei den Mitarbeitenden kommt die Technologie jedoch nicht gut an.
Wie "Reuters" berichtet, haben Meta-Angestellte nun in mehreren US-Büros Flyer verteilt, um gegen die Tracking-Software zu protestieren. Darin hätten sie andere Teammitglieder dazu aufgerufen, eine entsprechende Online-Petition zu unterzeichnen.
Die Proteste gelten laut Bericht als bislang deutlichstes Zeichen für eine aufkommende Arbeiterbewegung innerhalb des Konzerns. Mitarbeitende würden bereits seit Monaten die geplanten Entlassungen im Zusammenhang mit dem zunehmenden KI-Einsatz kritisieren. Und teilweise wurden diese bereits Wirklichkeit: Meta hat nämlich Ende April 2026 bekannt gegeben, bei 10 Prozent der Belegschaft den Rotstift anzusetzen. Wie es weiter heisst, befürchten einige Angestellte mit dem nun eingeführten Tracking-System, mit ihren aufgezeichneten Daten KI-Systeme zu trainieren, die sie dann später ersetzen könnten.
Meta verteidige die Technologie nach wie vor. Der Konzern habe gegenüber "Reuters" erklärt, KI-Agenten bräuchten reale Beispiele dafür, wie Menschen Computer nutzen.
Widerstand wächst - auch ausserhalb der USA
Auch ausserhalb der USA formiere sich Widerstand. So organisieren in Grossbritannien Meta-Mitarbeitende laut "Reuters" derzeit eine Gewerkschaftskampagne zusammen mit einer Arbeitnehmerorganisation. Die Angestellten hätten dafür sogar eine eigene Website eingerichtet, um weitere Mitglieder an Bord zu holen.
Originalmeldung vom 24.04.2026:
Meta trackt Maus- und Tastaturaktionen seiner US-Mitarbeitenden
Meta installiert seinen US-Mitarbeitenden künftig eine Tracking-Software namens Model Capability Initiative (MCI) auf dem PC. Damit erfasst Meta Trainingsdaten für seine KI-Modelle, wie "Reuters" unter Berufung auf ein internes Memo berichtet. Die aufgezeichneten Mausbewegungen, Klicks sowie Tastenanschläge sollen die autonome Aufgabenausführung von KI-Agenten verbessern. Derzeit hätten die Agenten nämlich Mühe, die menschliche Interaktion mit Computern nachzubilden, wie beispielsweise die Auswahl aus Dropdown-Menüs und die Verwendung von Tastenkürzeln.
In einem separaten Memo, das "Reuters" ebenfalls vorliegt, erklärt Meta-CTO Andrew Bosworth: "Die Vision, auf die wir hinarbeiten, ist eine, in der unsere Agenten in erster Linie die Arbeit erledigen und unsere Rolle darin besteht, sie anzuleiten, zu überprüfen und ihnen zu helfen, sich zu verbessern." Bosworth habe nicht näher erklärt, wie das Training der Agenten genau erfolgen soll. Er betonte jedoch, Meta werde "systematisch Daten und Auswertungen für sämtliche Interaktionsformen sammeln, die im Rahmen des Arbeitsalltags entstehen".
Ein Mediensprecher von Meta, Andy Stone, bestätigte gegenüber "Reuters", dass MCI-Daten für das KI-Training genutzt würden. Er versichert jedoch, dass Meta die über MCI gesammelten Daten nicht zur Leistungsbewertung nutzen werde. Auch würden Schutzmassnahmen für "sensible Inhalte" eingesetzt. Der Sprecher sagt allerdings nicht, welche Art von Daten nicht protokolliert werden.
Was gilt für die Schweiz?
Während sich in den USA ein Tracking-Trend am Arbeitsplatz entwickelt, würden EU-Unternehmen laut den von "Reuters" zitierten Experten, Rechtsprofessor Valerio De Stefano von der York University in Toronto, wahrscheinlich gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung verstossen.
In der Schweiz hingegen gilt Artikel 26 ArGV 3. Dieser verbietet "den Einsatz von Überwachungs- oder Kontrollsystemen, die das Verhalten von Angestellten am Arbeitsplatz überwachen", wie der Eidgenössische Datenschutz - und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in einem Beitrag schreibt. Zulässig seien dagegen Überwachung aus Sicherheitsgründen oder zur Kontrolle der Leistung oder des Ertrags, wie beispielsweise elektronische Badges für den Zugang zum Unternehmen oder Sicherheitskameras. Bestimmte Mittel jedoch verstossen nur je nach Einsatzzweck gegen das Verbot, wie "Mittel der künstlichen Intelligenz zur automatisierten Auswertung von Daten von Angestellten (Seh-, Bewegungs-, Sprach- oder Kommunikationsmuster, psychologische Ergebnisse)".
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