Stell dir vor, es ist EPD ... und nichts passiert
Noch ein knappes Jahr ist Zeit, dann muss die rechtlich verordnete Einführung des elektronischen Patientendossiers erfolgt sein. Doch viele organisatorische, technische und ökonomische Herausforderungen sind noch zu meistern, und einiges scheint nicht durchdacht.
Das elektronische Patientendossier (EPD) basiert auf Freiwilligkeit – für gewichtige Stakeholder wie Patienten und ambulante Leistungserbringer, nicht aber für die stationären. Die Freiwilligkeit für den Bürger ist ein politisches Muss. Entscheidet er sich allerdings für ein elektronisches Patientendossier, ist dies mit einem aufwändigen Prozedere verbunden. Aufgrund eines fehlenden nationalen Zugangsportals muss sich der Bürger mit mehreren Anbietern von Patientenportalen (Stammgemeinschaften) auseinandersetzen. Er muss sich fragen: Registriere ich mich dort, wo ich das nächste Mal mutmasslich stationär behandelt werde, wo ich wohne, wo ich arbeite, oder kann es mir grundsätzlich egal sein? Fehlende Informationen aus dem ambulanten Sektor stellen den Nutzen des Dossiers für den Patienten zusätzlich infrage.
Freiwillig ist auch das Engagement der Kantone, da ihnen im EPD-Gesetz keine eigentliche Aufgabe zukommt und sie im Rahmen des EPD keine verbindliche Umsetzungsverantwortung wahrzunehmen haben. Das Spektrum der Aktivitäten kantonaler Politiker und Behörden reicht von kantonsübergreifender politischer Initiative über den Aufbau von privatrechtlich organisierten, aber staatlich subventionierten Firmengeflechten bis hin zur Bildung von kantonalen Arbeitsgruppen, die sich damit begnügen, den Leistungserbringern in ihrem jeweiligen Kanton unisono – und wahrscheinlich politisch motiviert – zu empfehlen, sich diesen Gebilden unbesehen anzuschliessen.
Viele Herausforderungen bei der technischen und organisatorischen Umsetzung
Viele organisatorische, technische und ökonomische Herausforderungen sind noch zu meistern. Nachdem es die Schweiz getreu nach dem Ricola-Spruch "Wer hat’s erfunden!?" geschafft hat, den international bewährten IHE-Standard zu helvetisieren, bewegen sich alle Anbieter, die mit dem Plattformaufbau beschäftigt sind, teils auf technischem Neuland.
Auf der ökonomischen Seite wird zudem langsam klar, welche jährlich wiederkehrenden Kosten auf die Stammgemeinschaften zukommen. Das beginnt schon bei der Registrierung von Patienten bei einem zertifizierten Identitätsprovider. Die Anschubhilfe des Bundes ist nur für den Aufbau der Stammgemeinschaften gedacht und nicht zur Deckung der laufenden Betriebskosten. Also müssen die zur Teilnahme verpflichteten Leistungserbringer diese Kosten aus ihren Betriebserträgen und wohl letztlich über die Tarife und damit insbesondere über die Krankenkassenprämien finanzieren.
Organisatorisch anspruchsvolle und komplexe Vorgänge zur Umsetzung vor allem der gemeinschaftsübergreifenden Vorgaben der TOZ (technische und organisatorische Zertifizierungsvoraussetzungen) müssen noch definiert, technisch umgesetzt und auch noch getestet werden.
Eine "harte" EPD-Einführung nützt niemandem
Angesichts dieser doch nicht unwesentlichen Unwägbarkeiten und der Frist von noch knapp 13 Monaten für die Umsetzung ist es fraglich, wie fix der Termin für die rechtlich verordnete Einführung des EDP wirklich ist. Und welchen Backstop Behörden und Politik für diesen Termin vorgesehen haben, um die Glaubwürdigkeit zu wahren. Die Umsetzungsverantwortung liegt ja allein bei den Leistungserbringern, und die müssen mit Sanktionen (Entfernung von der Spitalliste durch die Kantone) rechnen, falls sie den gesetzlichen Vorgaben aus welchen Gründen auch immer nicht nachkommen können. Eine "harte" EPD-Einführung würde wohl niemandem nützen und der Vision des EPD möglicherweise schaden. Man darf gespannt sein.