Simap-Meldungen Woche 3: Zuschläge
Zwei Mal pro Monat aktuell: Die Zuschläge der Schweizer IT-, Telekom- und CE-Branche auf Simap.ch.
BLS entscheidet sich für UNIC
Zuschlag 897505: Neuer Onlineauftritt - bls.ch als Kommunikations- und Vertriebsplattform. AUFTRAGGEBER: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen. AUFTRAGSORT: BLS AG, Genfergasse 11, 3001 Bern. ZUSCHLAG AN: UNIC AG. Hohlstrasse 536, 8048 Zürich. Preisspanne der eingegangenen Angebote von 2'404'747 bis 5'092'811 CHF. Begründung: Der Zuschlagsempfänger überzeugte hinsichtlich der qualitativen Anforderungen wie auch durch den wirtschaftlich günstigsten Preis aller Angebote. 6 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 122 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Publiziert am: 14.01.2016.
Kantonales Steueramt Zürich entscheidet sich für Identiv
Zuschlag 895981: Unterstützungsleistung DALO Testmanagement. AUFTRAGGEBER: Kanton Zürich. AUFTRAGSORT: Kantonales Steueramt, Bändliweg 21, 8090 Zürich. ZUSCHLAG AN: Identiv AG. Dorfstrasse 16, 6341 Baar. Preis: 406'400 CHF. Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Publiziert am: 22.01.2016.
Luzerner Kantonsspital (LUKS) entscheidet sich für Epic
Zuschlag 895075: LUKiS: Beschaffung und Einführung eines integrierten Klinikinformationssystems (KIS). AUFTRAGGEBER: Träger kantonaler Aufgaben. AUFTRAGSORT: Luzerner Kantonsspital (LUKS), Spitalstrasse, CH-6000 Luzern 16, Niederlenzer Kirchweg 3, CH-5600 Lenzburg. ZUSCHLAG AN: Epic. US-53593 Verona. Preis: 65'848'933 CHF. Begründung: Nach Beurteilung der in der Ausschreibung und den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegebenen Kriterien und deren Gewichtung, erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl. Die Offerte dieses Anbieters verfügt folglich über das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und ist damit das wirtschaftlich günstigste Angebot. Evaluationsdauer: 224 Tage. Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit Zustellung beim Kantonsgericht Luzern, 4. Abteilung, Obergrundstrasse 46, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerde führenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Publiziert am: 16.01.2016.
Luzerner Kantonsspital (LUKS) entscheidet sich für AT Solution Partner Schweiz
Zuschlag 896417: Beschaffung und Einführung einer neuen Enterprise Resource Planning – Lösung. AUFTRAGGEBER: Träger kantonaler Aufgaben. AUFTRAGSORT: Luzerner Kantonsspital (LUKS), Postfach, 6000 Luzern 16, Postfach, 6000 Luzern. ZUSCHLAG AN: AT Solution Partner Schweiz GmbH. Leberngasse 21, 4600 Olten. Preis: 10'961'960 CHF. 3 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 196 Tage. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Publiziert am: 09.01.2016.
Paul Scherrer Institut entscheidet sich für Autexis
Zuschlag 897783: Software für SwissFEL-Kühlstationen. AUFTRAGGEBER: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen. AUFTRAGSORT: Paul Scherrer Institut, Einkauf/Achat, 5232 Villigen PSI. ZUSCHLAG AN: Autexis. Durisolstrasse 6, 5612 Villmergen. Begründung: VöB Art. 13 Abs.1 Lit. g. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Publiziert am: 15.01.2016.
Paul Scherrer Institut entscheidet sich für Prozessfux
Zuschlag 897165: ITSM Lösung. AUFTRAGGEBER: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen. AUFTRAGSORT: Paul Scherrer Institut, Einkauf, 5232 Villigen PSI. ZUSCHLAG AN: Prozessfux AG. Gartenstrasse 2, 6304 Zug. Preisspanne der eingegangenen Angebote von 351'163 bis 1'052'055 CHF. Begründung: Gemäss Spezifikation in der Ausschreibung. Zuschlags-Kriterien und die Gewichtung wurden erwähnt. Evaluationsdauer: 116 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Publiziert am: 12.01.2016.
Post CH entscheidet sich für Siemens
Zuschlag 896317: Software ADM-SPM Release 16.02. AUFTRAGGEBER: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen. AUFTRAGSORT: Post CH AG / PostMail, Wankdorfallee 4, 3030 Bern. ZUSCHLAG AN: Siemens PPAL. Albisriederstrasse 243c, 8047 Zürich. Preis: 302'100 CHF. Begründung: Art. 13 Abs. 1 lit. c VöB Die heute in den Briefzentren der Post CH AG eingesetzte Software (Sortierinformatik) aus der „Sorting Suite“ wurde bei der Zuschlagsempfängerin im Rahmen des Projektes REMA in den Jahren 2006 und 2007 aufgrund einer WTO-Ausschreibung beschafft und installiert. Dabei wurde die Software in einem komplexen Verbund mit diversen anderen Applikationen im heutigen Sortierumfeld installiert und aufgrund neuer Anforderungen der Post auch laufend weiterentwickelt. Mit dem bevorstehenden technischen Release werden Funktionalitäten im Rahmen der Kontinuitätsplanung in eine bestehende und äusserst komplexe Architektur mit zahlreichen Schnittstellen umgesetzt. Nur die Zuschlagsempfängerin ist aufgrund ihres Know-Hows und ihrer Erfahrung in der Lage, den störungsfreien Betriebsprozess durch den Verbund aller Applikationen auch weiterhin sicherzustellen. Zudem liegen die Urheberrechte an der betroffenen Software ebenfalls bei ihr. Aufgrund der komplexen Vernetzung der Systeme muss diese Folgeleistung dem ursprünglichen Lieferanten vergeben werden. Ein alternativer Lieferant müsste die Anpassung durch eine Neuentwicklung der gesamten Sorting Suite realisieren. Der Aufbau des funktionalen Know Hows sowie die Integration in die bestehende, hoch integrierte Umgebung sowie eine entsprechende Softwareumsetzung würden das Risiko für Betriebsstörungen oder gar -ausfälle massiv erhöhen. Mögliche Folgen wäre eine starke Zunahme des manuellen Zusatzaufwands in der Sortierung und der Zustellung, was mit einer Gefährdung des Leistungsangebots und damit auch des Grundversorgungsauftrags der Post verbunden wäre. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Publiziert am: 22.01.2016.
Post CH entscheidet sich für BSI Business Systems Integration
Zuschlag 891131: Wartung und Support sowie Beratung und Erstellung von Konzepten im Bereich der Kassenapplikationen V-MaX und SB-Waage der Schweizerischen Post. AUFTRAGGEBER: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen. AUFTRAGSORT: Post CH AG Poststellen und Verkauf, Wankdorfallee 4, 3030 Bern. ZUSCHLAG AN: BSI Business Systems Integration AG. Täfernstrasse 16a, 5405 Baden. Preis: 1'003'110 CHF. Begründung: Art. 13 Abs. 1 Buchstabe c VöB Die Schweizerische Post setzt als Schalterapplikationen in allen vernetzen Poststellen die Applikationen V-MaX und SB-Waage ein, welche durch die Zuschlagsempfängerin entwickelt wurden. Diese Softwareapplikationen werden im Rahmen von Entwicklungspaketen (Releases) regelmässig gemäss Anforderungen (funktional/nichtfunktional) weiterentwickelt. Die massgebenden Komponenten einzelner bestehender Funktionen werden dabei an die neuen Anforderungen von internen Kunden (z.B. Bereiche) wie auch von externen Anspruchsgruppen (z.B. FINMA, KPMG usw.) angepasst. Diese Leistungen waren Gegenstand separat publizierter Beschaffungen. Die Schalterapplikationen basieren auf einem äußerst komplexen Regelwerk und erfordern fundiertes postalisches und prozessuales Wissen. Ebenfalls existieren durchgängige Testsysteme die erlauben, die Funktionen vernetzt zu überprüfen und mögliche Fehler frühzeitig zu erkennen. Da die Anwendungen V-MaX und SB-Waage für das Schaltergeschäft der Post unerlässlich sind, kann auf ein reibungsloses Funktionieren der Abläufe zu keiner Zeit verzichtet werden. Zudem ist V-MaX als eine der geschäftskritischsten Applikationen der Post überhaupt eingestuft. Die Urheberrechte an dieser Software liegen bei der Zuschlagsempfängerin. Nur sie hat das Wissen in der nötigen Tiefe, um Wartung und Support der erwähnten Schalterapplikationen gemäss den hohen Anforderungen jederzeit sicherzustellen und die Auftraggeberin zusätzlich mit Beratung und Konzepterstellung zu unterstützen. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Publiziert am: 15.01.2016.
Swissmedic entscheidet sich für NOVO Business Consultants
Zuschlag 897735: SAP Ergänzungsdienstleistungen II (SAP EDL II). AUFTRAGGEBER: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen. AUFTRAGSORT: Swissmedic, Informatik Beschaffungsmanagement, Hallerstrasse 7, Postfach, 3000 Bern. ZUSCHLAG AN: NOVO Business Consultants AG. Gutenbergstrasse 50, 3011 Bern. Preis: 665'000 CHF. Begründung: Die Zuschlagsempfängerin hat in der Vorausscheidung (Zuschlagskriterien und Preis) eine gute Punktzahl erreicht und konnte bei der Präsentation überzeugend ihre Befähigung zur Abdeckung des Swissmedic Bedarfes nachweisen. Damit erfüllt sie für die Auftragsvergabe die Anforderungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit bezogen auf Preis, Leistungsfähigkeit, Qualität, Referenzen und Erfahrung von allen Anbietenden am besten. Evaluationsdauer: 78 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Publiziert am: 15.01.2016.
Swissmedic entscheidet sich für movento Schweiz
Zuschlag 897737: SAP Ergänzungsdienstleistungen II (SAP EDL II). AUFTRAGGEBER: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen. AUFTRAGSORT: Swissmedic, Informatik Beschaffungsmanagement, Hallerstrasse 7, Postfach, 3000 Bern. ZUSCHLAG AN: movento Schweiz AG. Breitfeldstrasse 13, 9015 St. Gallen. Preis: 2'150'000 CHF. Begründung: Die Zuschlagsempfängerin hat in der Vorausscheidung (Zuschlagskriterien und Preis) eine gute Punktzahl erreicht und konnte bei der Präsentation überzeugend ihre Befähigung zur Abdeckung des Swissmedic Bedarfes nachweisen. Damit erfüllt sie für die Auftragsvergabe die Anforderungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit bezogen auf Preis, Leistungsfähigkeit, Qualität, Referenzen und Erfahrung von allen Anbietenden am besten. Evaluationsdauer: 78 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Publiziert am: 15.01.2016.
Swissmedic entscheidet sich für CubeServ
Zuschlag 897739: SAP Ergänzungsdienstleistungen II (SAP EDL II). AUFTRAGGEBER: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen. AUFTRAGSORT: Swissmedic, Informatik Beschaffungsmanagement, Hallerstrasse 7, Postfach, 3000 Bern. ZUSCHLAG AN: CubeServ AG. Neue Jonastrasse 52, 8640 Rapperswil. Preis: 850'000 CHF. Begründung: Die Zuschlagsempfängerin hat in der Vorausscheidung (Zuschlagskriterien und Preis) eine gute Punktzahl erreicht und konnte bei der Präsentation überzeugend ihre Befähigung zur Abdeckung des Swissmedic Bedarfes nachweisen. Damit erfüllt sie für die Auftragsvergabe die Anforderungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit bezogen auf Preis, Leistungsfähigkeit, Qualität, Referenzen und Erfahrung von allen Anbietenden am besten. Evaluationsdauer: 78 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Publiziert am: 15.01.2016.
Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel entscheiden sich für Bechtle Holding Schweiz
Zuschlag 896805: Rahmenvertrag für Beschaffung, Wartung, Support und Betrieb der Server Systeme. AUFTRAGGEBER: Träger kantonaler Aufgaben. AUFTRAGSORT: Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel, Wilhelm Klein-Strasse 27, 4012 Basel. ZUSCHLAG AN: Bechtle Holding Schweiz AG. Bahnstrasse 58/60, 8105 Regensdorf. Begründung: Bechtle Schweiz AG erfüllt alle Teilnahmebedingungen und Eignungskriterien und hat das wirtschaftlich günstigste Angebot mit der höchsten Punktzahl eingereicht. Evaluationsdauer: 95 Tage. Soweit es sich nicht aus diesem Entscheid ergibt, können die Beteiligten innerhalb von fünf Tagen nach der Zustellung verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen. Das Begehren ist schriftlich an die Universitären Psychiatrischen Kliniken, Leitung Zentraler Einkauf, Wilhelm Klein-Strasse 27, 4012 Basel, zu richten. Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Publiziert am: 13.01.2016.