St. Gallen schickt E-Collecting-Gesetz in Vernehmlassung
Der Kanton St. Gallen will elektronische Unterschriftensammlungen im Pilotbetrieb ermöglichen. Die dafür nötigen Gesetzesänderungen schickte er in die Vernehmlassung. Die von Abraxas entwickelte Plattform für E-Collecting soll im Frühling 2026 bereit sein.
St. Gallen könnte der erste Schweizer Kanton werden, der elektronische Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen einführt. Die für das sogenannte E-Collecting nötigen Gesetzesänderungen schickte der Kanton nämlich unlängst in die Vernehmlassung, wie einer Mitteilung zu entnehmen ist.
Sieben Jahre Pilotbetrieb
E-Collecting entlaste die politischen Gemeinden spürbar, da sie weniger handschriftliche Unterschriften bescheinigen müssten, erklärt der Regierungsrat. Mit den Pilotversuchen im Kanton St.Gallen könnten erstmals in der Schweiz Erfahrungen gesammelt werden, wie gross der Aufwand für das Sammeln elektronischer Unterschriften im Vergleich zum Sammeln von Unterschriften auf der Strasse sei.
Zum Start bestimmt die Regierung, dass höchstens 50 Prozent der für das Zustandekommen eines Begehrens notwendigen gültigen Unterschriften in elektronischer Form gesammelt werden können. Per Verordnung könne die Regierung diesen Anteil später auf bis zu 75 Prozent erhöhen. Der Versuch soll sieben Jahre dauern. Danach will die Regierung dem Kantonsrat einen Bericht zu den Erfahrungen mit E-Collecting vorlegen und allenfalls rechtliche Anpassungen vorschlagen.
Start im Frühling 2026
Die E-Collecting-Plattform müsse erhöhten Sicherheitsanforderungen genügen, hebt der Regierungsrat hervor. Dabei geht es sowohl um die zweifelsfreie Authentifizierung der Personen, die eine Sammlung unterstützen, als auch um die datenschutzrechtlichen Vorgaben und die Einhaltung des Stimmgeheimnisses.
Ab Frühjahr 2026 soll die E-Collecting-Plattform für Unterschriftensammlungen auf kantonaler Ebene zur Verfügung stehen. Zu einem späteren Zeitpunkt und bei Bedarf sollen auch Unterschriftensammlungen im Rahmen von Referenden und Initiativen auf Gemeindeebene möglich sein.
Allerdings ist die für E-Collecting nötige technische Lösung, welche die IT-Dienstleisterin Abraxas entwickelt, erst im Entstehen. Den entsprechenden Zuschlag erteilte der Kanton im Oktober 2023 nach einer öffentlichen Ausschreibung. Laut der entsprechenden Simap-Meldung beläuft sich das Auftragsvolumen auf 2,2 Millionen Franken.
Bereits vor vier Jahren untersuchte das Zentrum für Demokratie Aarau, wo die Schweiz in puncto E-Collecting stehe, und was noch fehle. Die Autoren der Studie machten damals nicht nur den Kanton St. Gallen als möglichen Vorreiter aus. Gute Anzeichen sahen sie auch für den Kanton Schaffhausen. Aktuell sind sich dort Regierungs- und Kantonsrat uneins, wie "Top Online" berichtet. Der Regierungsrat wollte das Vorhaben vorerst abschreiben und begründete dies unter anderem mit zu hohen Kosten und unsicheren Rahmenbedingungen. Der Kantonsrat jedoch lehnte im September 2024 den Abschreibeantrag ab. Damit bleibt E-Collecting beim Regierungsrat pendent.
Auch auf Bundesebene könnte es mit elektronischen Unterschriftensammlungen vorwärtsgehen. Im September 2024 forderten Parlamentarier in mehreren Vorstössen den Bundesrat auf, ein entsprechendes Pilotprojekt aufzugleisen. Mehr dazu lesen Sie hier.