"Die BÜPF-Revision ist eine Anti-Swissness-Vorlage"
Das neue Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) polarisiert. Dabei wolle der Bund doch nur Zugang zu strafrechtlich relevanten Daten, sagten Vertreter am Provider Day der Simsa. Der Chaos Computer Club widersprach diesen Aussagen vehement.
"Ein Kindergarten wird niemand überwachen müssen", sagte Patrick Rohner vom Bundesamt für Justiz am gestrigen Provider Day der Simsa. Er versuchte so die Gegner der geplanten Revision bezüglich der Überwachung des Post- und Fernmeldegesetzes zu besänftigen. Einer davon ist Swico-Geschäftsführer Jean-Marc Hensch, und der blieb hart: Der Plan des Bundes sei uferlos, unverhältnismässig, ja sogar ein Nachteil für den ICT-Standort Schweiz. Die Revision verdamme Anbieter dazu, ihre Kunden auszuspionieren. Das führe zu einem Vertrauensverlust. Und die Kosten für die Überwachung entschädige der Bund nur ungenügend, so Hensch, der die Revision als "Anti-Swissness-Vorlage" bezeichnete.
Alle unter Generalverdacht?
Patrick Rohner und Klaus Schneider vom Bundesamt für Justiz gaben sich Mühe, die Gegner der Revision zu beruhigen. Vieles im Zusammenhang mit der BÜPF-Revision werde missverstanden, so die beiden Rechtsexperten, und das Parlament habe ja immer noch die Möglichkeit, die Vorlage abzuändern. Zudem gehe es beim Entwurf bloss um Massnahmen im Rahmen einer Strafverfolgung und nicht um eine präventive Überwachung. Mit dem Einsatz eines Staatstrojaners wolle der Bund lediglich sicherstellen, an strafrechtlich relevante Daten zu kommen, bevor diese vom Verdächtigen verschlüsselt würden.
Der Chaos Computer Club gab sich von den Voten der beiden Herren vom Bundesamt für Justiz unbeeindruckt. Bernd R. Fix, Hacker und Experte für Computersicherheit, kritisierte, dass die Vorratsdatenspeicherung von 6 auf 12 Monate ausgedehnt und Daten bis zu 30 Jahre aufbewahrt werden sollen. "Wer garantiert, dass wir dann noch in einer Demokratie leben?", provozierte Fix, und wies auf das hohe Missbrauchspotenzial von zentralen Datensammlungen hin. Das geplante Gesetz stelle die Bevölkerung unter Generalverdacht und kriminalisiere die Privatsphäre der Schweizer Bürger. Und noch etwas sei heikel: Der Staatstrojaner, den die Schweiz wohl eingekauft habe, könne womöglich viel mehr als rechtlich erlaubt sei. Die Bürger würden so die Hoheit über ihre Daten verlieren, warnte der studierte Physiker und Philosoph.
Und die Hoster?
Auch Switch war am Provider Day anwesend: Serge Droz, Leiter der Sicherheitsabteilung, fand ebenfalls keine guten Worte für das neue BÜPF. Die Revision laufe an der technischen Realität vorbei. Droz nannte besorgniserregende Zahlen. In der Schweiz würden jede Woche rund 8000 Computer mit Malware infiziert. International sei die Schweiz damit zwar spitze. Aber Switch sperre nun Websites, die Computer mit Malware oder Viren infiziere. Die Schweiz sei übrigens der einzige Staat der Welt, der dafür eine rechtliche Grundlage biete, führte Droz aus.
"Sperrungen sind eine drastische Massnahme", sagte Droz. Switch führe diese ungerne durch und bevorzuge den Dialog mit den Providern. Doch diese würden sich zum Teil noch querstellen. Dass sich die Schweizer Hosting-Unternehmen in einem Code of Conduct auf das Verfahren "Notice and Take Down“ geeinigt hätten, sei lobenswert. Ziel sei es, die Rechte im Internet zu wahren, ohne dass die Hoster zu privaten Organen der Strafverfolgung würden, sagte Rolf Auf der Maur, Vizepräsident des Veranstalters Simsa, am gestrigen Provider Day.
Mit Adriano Viganó der Schweizerischen Vereinigung zur Bekämpfung der Piraterie Safe und der Rechtsanwältin Nicole Beranek Zanon äusserten sich noch zwei weitere Experten. Sie wiesen darauf hin, dass es in der Schweiz heute nur beschränkte rechtliche Grundlagen gibt, um gegen Urheberrechtsverstösse im Internet vorzugehen. Trotzdem sprach sich Beranek gegen Massnahmen wie Warnhinweise an P2P-Nutzer oder eine Takedown-Pflicht für Provider aus. Die Beurteilung über die Legalität von Inhalten sei zudem schwierig und könne für Provider zur grossen Herausforderung werden, so Beranek. Nicht überraschend vertrat Viganó eine andere Ansicht und sprach sich für die BÜPF-Revision aus.
Darum wird diskutiert
Rund einen Monat ist es her, seit der Bundesrat dem Parlament den Entwurf für eine Revision des Bundesgesetzes bezüglich der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) vorgelegt hat. Die Exekutive wolle den Einsatz "besonderer Informatikprogramme" (Govware, Staatstrojaner) in den Behörden erlauben und Überwachungsdaten zentral aufbewahren, schrieb Bundesrätin Simonetta Sommaruga damals.
Auf der Grundlage des aktuellen BÜPF trat am 1. Januar 2012 die Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) in Kraft, die dem Bund eine Überwachung von Internet und Mobiltelefonen erlaubt. Dem Bundesrat wurde damals vorgeworfen, mit dieser Verordnung das Parlament als Gesetzgeber zu umgehen. Besonders der Umstand, dass die neue Verordnung auf einem Gesetz basiert, das gerade selbst in Revision ist und in der überarbeiteten Fassung wohl nicht vor 2015 in Kraft treten wird, sorgte für Unmut.