Update: Bund setzt revidierte 5G-Überwachung in Kraft
Seit 1. Januar 2024 gelten neue Verordnungen im Rahmen des Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Die Änderungen tragen Entwicklungen wie der 5G-Technologie Rechnung. Im Oktober tritt bereits die nächste revidierte Überwachungsverordnung in Kraft.
Update vom 20.08.2024: Im Oktober 2024 tritt eine neue Fassung der Verordnung über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VD-ÜPF) in Kraft. Die Änderung in der revidierten Verordnung betrifft "die Anforderungen an die technischen Schnittstellen der Systeme hinsichtlich der Überwachung von 5G-Mobilfunkdiensten", wie der Bund in einer Mitteilung schreibt. Diese werden entsprechend den neuen internationalen Standards des Europäischen Instituts für Telekommunikation (ETSI) angepasst. Konkret geht es dabei um die Standort- und Positionsparameter.
Damit solle die Umsetzung von Auskunftsgesuchen, Echtzeit- und rückwirkenden Überwachungen weiterhin gewährleistet bleiben, erklärt der Bund. Er fügt an, dass solche Verordnungsrevisionen im Zuge technologischer Entwicklungen regelmässig erfolgten. Mit den Revisionen schaffe man "für die Mitwirkungspflichtigen die notwendige Rechtssicherheit zur Umsetzung der von den Strafverfolgungsbehörden und dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) angeordneten Überwachungsmassnahmen."
Update vom 16.11.2023 :
Ab 2024 gelten neue Überwachungsmöglichkeiten in der Schweiz
Am 1. Januar 2024 treten neue Verordnungen im Rahmen des Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) in Kraft. Der Bundesrat hat am 15. November die entsprechenden Teilrevisionen der Verordnung über das Verarbeitungssystem für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VVS-ÜPF) sowie der Verordnung des EJPD über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VD-ÜPF) verabschiedet.
Drei Auskunfts- und vier Überwachungstypen
Im Zuge dessen führt die Regierung drei neue Auskunfts- und vier neue Überwachungstypen ein. Zwei Auskunftstypen dienen der Abfrage von Identifikatoren der 5G-Technologie, einer davon in Echtzeit. Der dritte könne Identifikationsprobleme bei gefälschten oder unbekannten Telefonnummern (Spoofing) beseitigen. Die vier Überwachungstypen seien zur genaueren Positionsbestimmung im Mobilfunk bei Notsuchen oder Echtzeitüberwachungen geschaffen worden.
Des Weiteren erliess der Bundesrat kürzere Bearbeitungsfristen. Diese kommen laut Mitteilung "dem dringenden Bedürfnis der Strafverfolgungsbehörden nach kürzeren Fristen bei der Erteilung von Auskünften" zugute.
Bei den Gesetzesänderungen wurden 63 Stellungnahmen berücksichtigt, die im Rahmen einer vom 16. Februar bis zum 23. Mai 2022 durchgeführten Konsultation abgegeben wurden. In diesem Rahmen wurde der Gesetzentwurf heftig dafür kritisiert, dass er dazu neige, die allgemeine Überwachung auszuweiten, während er als neue Entscheidungen im Zusammenhang mit 5G vorgestellt wurde.
Ursprünglich waren neun neue Arten der Auskunftserteilung und Überwachung vorgeschlagen worden. Der Bundesrat überarbeitete schliesslich seinen Entwurf und verzichtet vorerst etwa auf die Verpflichtung der Kommunikationsdienstleister, die von ihnen selbst vorgenommenen Verschlüsselungen zu entfernen.
Finanzierung neu geregelt
Weiter hat der Bundesrat die Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (FV-ÜPF) verabschiedet, die ebenfalls am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Die Kantone müssen neu Jahrespauschalen für Kosten zahlen, die im Rahmen von Aufklärungsarbeiten von Straftaten anfallen. Laut Mitteilung übernehmen die Kantone 75 Prozent der Kosten, 25 Prozent übernimmt der Bund.
Originalmeldung vom 17.02.2022:
Bundesrat überarbeitet Überwachungsgesetz
Im Jahr 2018 ist das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) in Kraft getreten.
Nun will der Bundesrat das Gesetz sowie die dazu gehörenden Verordnungen auf den neuesten Stand bringen. Ziel der vorgeschlagenen Revision sei es, die Fernmeldeüberwachung der technologischen Entwicklung anzupassen, heisst es in einer Mitteilung.
Mehr Zugriffsdaten und genauere Positionsbestimmung
Konkret erfordere die 5G-Technologie zusätzliche Auskunfts- und Überwachungstypen, um die Überwachung auf dem bisherigen Niveau weiterführen zu können. Die neuen Auskunftstypen ermöglichen laut der Mitteilung die "Abfrage längerfristiger und kurzfristiger Identifikatoren, Bestimmung des Zeitpunkts des letzten Zugriffs auf einen E-Mail-Dienst, Auskunft zum letzten Zugriff auf einen anderen Fernmelde- oder abgeleiteten Kommunikationsdienst sowie Bestimmung von Netzwechseln".
Weiter sollen es die Verordnungsänderungen erlauben, die neuen technischen Möglichkeiten der Positionsbestimmung im Mobilfunk zu nutzen, beispielsweise für Notsuchen nach vermissten Personen oder bei Echtzeitüberwachungen. Mit den hierzu neu vorgesehenen Überwachungstypen könne die genaue Position eines Endgeräts bestimmt werden. In der Regel liess sich bisher nur der grobe Standort ermitteln, heisst es in der Mitteilung des Bundesrats.
Weniger Zeit für Auskünfte
Auch die in der Überwachungsverordnung festgelegten Fristen für die Lieferung von Auskünften werden angepasst. Die bisherigen Fristen haben sich für die Strafverfolgungsbehörden als zu lang erwiesen, begründet der Bundesrat die Änderung. Sie werden darum von einem Arbeitstag auf sechs Stunden gekürzt. Für kleinere mitwirkungspflichtige Unternehmen wird die Frist von zwei Arbeitstagen auf einen Arbeitstag herabgesetzt.
Die vorgesehenen Anpassungen der Verordnungen haben aus heutiger Sicht keine erheblichen finanziellen und personellen Auswirkungen auf Bund und Kantone. Der Bundesrat räumt aber ein, dass einzelne Unternehmen voraussichtlich gewisse Investitionen tätigen müssen, um die zusätzlichen Informationen liefern zu können. Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. Mai.
Das aktuelle BÜPF sorgt immer wieder für Kontroversen. Die darin definierten Massnahmen sorgten insbesondere bei kleinen Telko-Anbieter für zu hohe Kosten, kritisierten Politiker etwa.
Für einen Gerichtsfall in Zusammenhang mit dem Überwachungsgesetz sorgte Threema. Die Überwachungsbehörde wollte Zugriff auf gewisse Nutzerdaten der Schweizer Messenger-App. Dafür sollte ein Teil der Verschlüsselung ausgehebelt werden. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte dies für rechtswidrig, wie Sie hier lesen können.
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