Eidgenössische Abstimmungen

Bundesrat bewilligt E-Voting für 2017 und 2018

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Der Bundesrat hat die Bewilligung für E-Voting in bestimmten Kantonen verlängert. In fünf Kantone können Stimmbürgern unter gewissen Voraussetzungen bei Eidgenössische Abstimmungen elektronisch abstimmten. Vor jedem Urnengang gibt es aber eine Prüfung.

Die Kantone Bern, Luzern, Basel-Stadt, Neuenburg und Genf können auch in den Jahren 2017 und 2018 E-Voting für die eidgenössischen Abstimmungen anbieten. In der Sitzung vom Freitag dem 2. Dezember verabschiedete der Bundesrat eine entsprechende Bewilligung, wie der Rat mitteilt.

Die Bewilligung gilt ab dem 12. Februar für zwei Jahre. Es ist jedoch keine uneingeschränkte Zulassung. Vor jedem Urnengang werde die Bundeskanzlei prüfen, ob die "Bedingungen für den Einsatz der elektronischen Stimmabgaben in den gesuchstellenden Kantonen noch erfüllt", wie es in der Mitteilung weiter heisst. Nach der Prüfung erteilt die Bundeskanzlei dann eine Zulassung.

Der elektronische Stimmkanal steht in den fünf Kantonen für Auslandschweizer Stimmberechtigte offen. Zudem können 30 Prozent der Stimmberechtigten in den Kantonen Neuenburg und Genf E-Voting nutzten. Im Kanton Basel-Stadt können Bürger mit Behinderung elektronisch abstimmen, soweit sie sich dafür anmelden.

Die Möglichkeit zum E-Voting haben am 12. Februar rund 150'000 Schweizer. Etwa 100'000 sind in der Schweiz wohnhaft und 57'000 sind Auslandsschweizer mit Stimmrecht.

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