Frist bis 13. Oktober

Vernehmlassung für E-Vignette gestartet

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Die elektronische Vignette für Autobahnen wird immer konkreter. Der Bundesrat eröffnete das Vernehmlassungsverfahren für den Gesetzesentwurf. Die E-Vignette soll frühestens im Jahr 2023 eingeführt werden.

(Source: Manfred Steinbach / Fotolia.com)
(Source: Manfred Steinbach / Fotolia.com)

In seiner Sitzung vom 21. Juni hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren für die elektronische Vignette, kurz E-Vignette, eröffnet. Anstelle der bisherigen Aufkleber soll eine voll elektronische Version treten. Der Ständerat sprach sich vor einem Jahr für die E-Vignette aus.

 

Gebühr soll gleich bleiben

Die Beitragshöhe von 40 Franken pro Jahr bleibe konstant, wie die Eidgenössische Zollverwaltung mitteilt. Die E-Vignette soll bei einem ideal ablaufenden Verfahren frühestens im Jahr 2023 eingeführt werden.

Im Gesetzesentwurf wurde noch nicht festgelegt, wer die Gebühren eintreiben soll. Zur Diskussion stehen laut der Mitteilung sowohl Drittanbieter wie Kantone. Auch die Technologie ist im Entwurf noch nicht festgelegt, um den Kreis der möglichen Lieferanten nicht schon von Beginn an einzuschränken, heisst es weiter. Dem Datenschutz soll aber eine besondere Bedeutung zukommen.

 

Vernehmlassung für E-Vignette läuft

Die E-Vignette ist Teil der Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes. Noch bis zum 13. Oktober läuft das Vernehmlassungsverfahren. Nähere Details finden sich in einem Bericht auf der Website des Bundes.

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