Swisscom krebst bei Garantieverlängerung für Apple-Produkte zurück
Swisscom hat das Vertrauen seiner Kunden missbraucht, sagt die Stiftung für Konsumentenschutz. Der Telko muss die Prämie für eine optionale Garantieverlängerung zurückzahlen.
Swisscom muss Kunden die Prämien für eine optionale Garantieverlängerung auf ihre Apple-Produkte zurückzahlen. Dafür hat sich die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und ihre Partnerorganisationen aus der Romandie und dem Tessin eingesetzt. Wie die Stiftung mitteilt, bot Swisscom seit vergangenem Frühling auf Apple-Produkte ein zweites Garantiejahr für 29 Franken an. Dabei verschwieg der Telko, dass es sich um eine optionale Garantie handelt – die gesetzliche Verkäufergarantie besteht ohnehin für zwei Jahre und sei im Wesentlichen deckungsgleich.
Laut der Stiftung war seit April auf Kassenquittungen und auf der Swisscom-Website beim Kauf von Apple-Produkten nur von einem Jahr Garantie die Rede. Bei Stichprobentests hätten Konsumentenschützer in Westschweizer Swisscom-Shops dieselbe Auskunft erhalten. Die SKS begründet die Vorgehensweise von Swisscom damit, dass Apple die Kosten für das zweite Jahr Herstellergarantie nicht übernimmt. Deshalb habe Swisscom versucht, diese Kosten mit verwirrenden, unvollständigen und teilweise falschen Auskünften auf die Kunden zu überwälzen. Zwar lässt sich die Garantiepflicht wegbedingen, nicht aber die Garantiefrist verkürzen.
Nichtkunden müssen Geld aktiv zurückverlangen
SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder sagt: "Die Swisscom hat mit dieser Vorgehensweise das Vertrauen ihrer Kunden missbraucht. Sie nutzte eine Wissenslücke ihrer Kunden aus, die sich nicht bewusst waren, dass sie auf die zweijährige Garantie pochen können. Eine in vielen Fällen unnütze Zusatzgarantie ist lediglich für die Anbieter gewinnbringend, da sie mehr Umsatz garantiert – aber nur in den wenigsten Fällen zusätzlichen Schutz."
Swisscom-Kunden erhalten den Betrag für die Prämie in Höhe von 29 Franken per Rechnungsgutschrift zurück. Wer nicht Swisscom-Kunde ist, muss den Betrag aktiv zurückverlangen. Dafür stellte die SKS ein Musterschreiben zur Verfügung.