Dobler will ausländische Uni-Absolventen in der Schweiz halten
In einer Motion hat FDP-Nationalrat Marcel Dobler gefordert, ausländischen Absolventen von Schweizer Hochschulen das Arbeiten in der Schweiz zu erleichtern. Vor allem Branchen mit Fachkräftemangel wie der MINT-Bereich seien auf solche Spezialisten angewiesen. Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf.
FDP-Nationalrat und ICTswitzerland-Präsident Marcel Dobler hat dem Bundesrat in einer Motion eine Forderung gestellt. Der Bund soll ausländischen Masterabsolventen und Doktoranden von kantonalen Universitäten und den Eidgenössischen Technischen Hochschulen das Arbeiten in der Schweiz erleichtern. Es sei zu verhindern, dass ausländische Spezialisten aufgrund von ausgeschöpften Kontingenten nach ihrem Abschluss nicht angestellt werden können, schreibt Dobler.
Bereits 2010 erkannte der Bund mit einer parlamentarischen Initiative an, dass ausländische Hochschulabsolventen wichtige Fachkräfte für den Schweizer Arbeitsmarkt sind. Es sei also nicht zielführend, für ihre Ausbildung aufzukommen, ohne dass der Schweizer Arbeitsmarkt anschliessend von ihnen profitieren könne. Deshalb ermögliche das Ausländergesetz heute eine erleichterte Zulassung von Hochschulabsolventen, indem sie unter bestimmten Voraussetzungen nicht unter den Inländervorrang fallen.
Diese gesetzliche Grundlage gelte es nun konsequent weiterzudenken, schreibt Dobler in seiner Motion. Die hier ausgebildeten Spezialisten würden ihre Erstanstellung im Ausland finden und seien somit für den Schweizer Arbeitsmarkt verloren. In der Schweiz verlassen jedes Jahr gegen 1700 Masterabsolventen und Doktoranden aus Drittstaaten die universitären Schweizer Hochschulen, steht in der Motion weiter. Ungefähr 1000 würden aus MINT-Bereichen stammen. Damit diese gefragte Gruppe von jungen Fachkräften vermehrt in der Schweiz bleibe, soll laut Motion erreicht werden, dass sie nicht mehr den Kontingenten angerechnet werden.
Bundesrat beantragt Ablehnung der Motion
In seiner Stellungsnahme zur Motion teilt der Bundesrat im Grundsatz die Meinung des Motionärs. Auch der Bundesrat schätze ausländische Absolventen von Schweizer Hochschulen als wichtige Fachkräfte für den Schweizer Arbeitsmarkt ein. Drittstaatenangehörige mit Schweizer Hochschulabschluss könnten jedoch bereits heute erleichtert zugelassen werden. So komme für diese Hochschulabsolventen der Inländervorrang nicht zur Anwendung, wenn ihre Erwerbstätigkeit "von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse sei".
Gerade im Mint-Bereich werde diese Bestimmung von Kantonen und Bund im Rahmen der Höchstzahlen jeweils angewendet. Gemäss seiner Stellungnahme hält es der Bundesrat deshalb nicht für angezeigt, weitere Ausnahmen vom Kontingentssystem vorzusehen. Er beantragt deshalb die Ablehnung der Motion.