Helsana verstösst gegen den Datenschutz
Die Helsana hat mit ihrer Gesundheits-App und dem Bonusprogramm Helsana+ gegen den Datenschutz verstossen. Dies befand das Bundesverwaltungsgericht, nachdem der EDÖB Klage gegen die Helsana eingereicht hatte.
Die Helsana hat mit ihrem Bonusprogramm Helsana+ gegen Datenschutzrichtlinien verstossen. Zu diesem Entscheid kam das Bundesverwaltungsgericht, nachdem der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Adrian Lobsiger Klage gegen die Helsana eingereicht hatte.
Ob das Bonusprogramm der Helsana eine versteckte Prämienverbilligung darstellt, lässt das Bundesverwaltungsgericht hingegen offen, wie "SRF.ch" berichtet. So sei der EDÖB mit einem Teil seiner Klage gescheitert. Das Urteil kann an das Bundegericht weitergezogen werden.
Mit dem Bonusprogramm will die Helsana ihre Kunden angeblich zu mehr Bewegung animieren. Die App misst die Aktivitäten der Nutzer, im Gegenzug erhalten diese Barauszahlungen oder Rabatte bei Partnerfirmen.
Helsana sieht sich auf dem richtigen Weg
Die Helsana ist trotz des Entscheids überzeugt, auf dem richtigen Weg zu sein. "Helsana+ darf weiterhin auch ausschliesslich Grundversicherten angeboten werden und deren Aktivitäten mit Barauszahlungen honorieren", teilt die Krankenkasse mit. "Das Urteil bestärkt uns darin, dass wir mit Helsana+ auch datenschutzrechtlich auf dem richtigen Weg sind", lässt sich Helsana-CEO Daniel H. Schmutz in der Mitteilung zitieren.
Nicht nur aus datenschutzrechtlichen Bedenken ist es umstritten, dass Krankenversicherungen solche Apps anbieten. "Die Helsana untergräbt mit ihrer App das Solidaritätsprinzip. Es sollte uns allen bewusst sein, dass sie mit solchen Massnahmen Menschen diskriminiert", sagte ZHAW-Dozentin Ursula Meidert im Interview. Lesen Sie hier mehr dazu.
Auch der Konsumentenschutz beurteilt das Bonusprogramm der Helsana als diskriminierend. "Das Bundesamt für Gesundheit muss nun seine Rolle als Aufsichtsbehörde wahrnehmen und die Helsana in die Schranken weisen", teilt der Konsumentenschutz mit.