EDÖB blickt auf ein bewegtes Jahr zurück
Der EDÖB hat seinen 25. Tätigkeitsbericht vorgelegt. In Anbetracht der Entwicklung fehlen der Behörde zunehmend die Ressourcen. Die Umsetzung des neuen Datenschutzes gehe zudem nicht schnell genug.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (kurz EDÖB) hat das zurückliegende Jahr bilanziert. In seinem 25. Tätigkeitsbericht informierte Adrian Lobsiger, was seine Behörde die letzten zwölf Monate umtrieb.
Die grossen Ereignisse
Im Berichtsraum setzte sich der EDÖB mit mehreren Datenlecks auseinander. Bekannt ist etwa der Vorfall bei Swisscom. Ausserdem reichte der Beauftragte eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Versicherung Helsana ein. Der Streit geht um eine App des Unternehmens, die nach Ansicht des EDÖB gegen das Datenschutzgesetz verstösst.
Der EDÖB kritisierte auch, dass Bundesbehörden die AHV-Nummern zunehmend als Personenidentifikator nutzen wollten. Mit einer dazu in Auftrag gegebenen Studie untermauerte der EDÖB, dass diese nicht sicher genug seien.
Ein weiteres grosses Thema war die EU-DSGVO und die bald anstehende Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz. Der EDÖB kritisiert im Bericht Abweichungen zum Datenschutz der EU, was Rechtsunsicherheiten schaffen könnte. Des Weiteren gehe die Umsetzung nicht schnell genug. "Wir haben uns im Übrigen vergeblich für eine rasche Verabschiedung des Projekts eingesetzt", heisst es in der Mitteilung.
Ressourcen werden knapp
Seit 2005 seien die Mittel für den EDÖB nicht mehr aufgestockt worden, heisst es weiter. Das war zwei Jahre bevor das erste Smartphone auf dem Markt kam. Die Behörde habe daher ihre Effizienz deutlich steigern und Ressourcen umschichten müssen.
Erstmals wurden mehr als die Hälfte der Gesamtaufwendungen für die Beratung von "digitalen Grossbaustellen" aufgewendet, etwa bei der E-ID oder einer E-Ticketing-Applikationen im öffentlichen Verkehr.
Durch die knappen Mittel musste die Behörde bei der Eröffnung neuer Verfahren zurückhaltend sein. Die Zahl der Sachverhaltsabklärungen sank daher auf nur noch 12 Prozent des Aufwands. In den Vorjahren wurde hier ein Wert von um die 20 Prozent erreicht. Daher konnten nur noch 11 umfassende Kontrollen bei der Bundesverwaltung und der Privatwirtschaft durchgeführt werden, wie es weiter heisst.
"Ungeachtet dieser herausfordernden Entwicklungen wird das Team des EDÖB während der anspruchsvollen Übergangszeit bis zum Inkrafttreten eines totalrevidierten Datenschutzgesetzes alles daran setzen, um als Aufsichtsbehörde einerseits eine im In- und Ausland wahrnehmbare Präsenz zu entfalten und andererseits betroffene Schweizer Unternehmen bei der Anwendung der im Mai in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union mit Rat und Tat zu begleiten", schreibt Lobsiger zum Abschluss seines Vorworts im Bericht.
Warnungen vor zu viel Überwachung
Im Bericht warnt der EDÖB zudem vor einer zunehmenden Tendenz zur Überwachung der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz. Gesichtserkennungstechnologien würden beispielsweise immer günstiger. Lobsiger warnte vor einer allzu grosszügigen Verwendung dieser Technologien im Alltag. Begriffe wie der von der Polizei benutzte Ausdruck "Gefährder" seien zudem zu schwammig. Es brauche daher ein auch für die Bevölkerung verständliches Polizeigesetz des Bundes, das Klarheit schaffe und für die nötige Transparenz sorge.
Der vollständige Tätigkeitsbericht, auch mit detaillierten Angaben zum Engagement im Bereich Öffentlichkeitsgesetz, ist auf der Website des EDÖB abrufbar.