Umstellung ab dem 1. April 2024

Update: Kanton Zürich führt vollständig digitalisierte Baugesuche ein

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von René Jaun und lha

Seit Februar 2020 betreibt der Kanton Zürich die Plattform "eBaugesucheZH". Doch bislang war es dennoch nicht möglich, Baugesuche komplett papierlos einzureichen. Nun hat der Regierungsrat gehandelt und die Gesetze angepasst.

(Source: zhu difeng / Fotolia.com)
(Source: zhu difeng / Fotolia.com)

Update vom 9.2.2024: Vollständig digitalisierte Baugesuche werden im Kanton Zürich bald Realität. Die gesetzlichen Grundlagen, die für das Vorhaben bislang fehlten, wurden geschaffen, wie der Kanton mitteilt. Dazu gehörte eine im Herbst 2023 durch den Kantonsrat vorgenommene Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie die vom Regierungsrat nun erlassenen Änderungen der Bauverfahrensverordnung (BVV) und der Besonderen Bauverordnung I (BBV I).

Werden keine Einsprachen erhoben, soll das Regelungspaket am 1. April 2024 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Städte und Gemeinden innerhalb von drei Jahren auf die ausschliesslich elektronische Abwicklung von Baugesuchen über die Plattform "eBaugesucheZH" umstellen, wie der Kanton Zürich schreibt.

In der Mitteilung spricht der Kanton von einer "Zeitenwende im Baubewilligungsverfahren", die mit der neuen Rechtsgrundlage eingeläutet werde. Baudirektor Martin Neukom kommentiert: "Ich freue mich sehr, dass wir den Schlussstein setzen können in einem der komplexesten Digitalisierungsvorhaben des Kantons Zürich. Wir bieten damit einen kundenorientierten und ressourcenschonenden Service an, der die Abwicklung von Baugesuchen für alle Beteiligten den heutigen Anforderungen entsprechend modernisiert, verschlankt und vereinfacht."

Aktuell bieten übrigens 54 Zürcher Städte und Gemeinden das elektronische Baubewilligungsverfahren über die Plattform "eBaugesucheZH" an. Bis zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorschriften sind für dort eingereichte Gesuche nach wie vor handschriftliche Unterzeichnungen und Papierdossiers erforderlich.

Originalmeldung vom 25.9.2020:

Kanton Zürich will Baugesuche vollständig digitalisieren

Im Februar 2020 hat der Kanton Zürich die Plattform "eBaugesucheZH" in Betrieb genommen, über die sich Baugesuche elektronisch einreichen lassen. In einer Mitteilung zieht die Baudirektion ein erstes positives Fazit: Die Plattform werde von Gesuchstellenden und Gemeindemitarbeitenden als zukunftsweisende und benutzerfreundliche Onlinedienstleistung wahrgenommen. "Sie bietet Transparenz in Bezug auf den Bearbeitungsstatus von Baugesuchen und ermöglicht eine effiziente Kommunikation mit allen Beteiligten."

14 Zürcher Gemeinden sind derzeit an die Plattform angebunden, darunter Dübendorf, Pfäffikon und Thalwil. Die zwei grössten Zürcher Städte, Zürich und Winterthur, kommen in nächster Zeit dazu, sagt ein Sprecher auf Anfrage. Bereits Ende September schaltet der Kanton eine neue Version der Plattform auf. Sie sei anhand der Rückmeldungen aus den teilnehmenden Gemeinden verbessert worden, heisst es in der Mitteilung.

Noch geht's nicht ohne Papier

Technisch wäre es mit der neuen Plattform möglich, den Baubewilligungsprozess komplett digital zu gestalten, heisst es in der Mitteilung weiter. "Da jedoch im Kanton Zürich die gesetzlichen Grundlagen für ein elektronisches Handeln im Verwaltungsverfahren bisher fehlen, werden nach wie vor gewisse Papierdokumente benötigt." Namentlich müssen Gesuchstellende zwei Papierexemplare des Baugesuchs, der Gesuchsunterlagen und der von Hand unterschriebenen Eingabequittung einreichen, während die Behörden wiederum den Baurechtsentscheid in Papierform verschicken müssen.

Nun sollen die Gesetze angepasst werden, und der Kanton habe dafür das Projekt "eBaugesucheZH – volldigital" gestartet. Laut der Mitteilung ist das Ziel, bis Mitte 2021 dem Regierungsrat einen Vorschlag für die zu schaffenden gesetzlichen Bestimmungen vorlegen zu können.

Den Auftrag zur Entwicklung der Plattform "eBaugesucheZH" hatte der Kanton Zürich vor drei Jahren der Firma Gemdat Informatik aus St. Gallen erteilt. Die Plattform sei realisiert worden, "um im Baubewilligungsverfahren den gesamten Daten- und Informationsaustausch einfacher, effizienter und transparenter zu gestalten, und zwar von der Eingabe bis zur Abnahme des Bauvorhabens", wie es in der Mitteilung heisst.

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