E-Health & EPD: Parlament fordert Bundesrat zum Handeln auf
In einer Motion beauftragen die beiden Parlamentskammern den Bundesrat, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Konkret soll er das EPD zur Norm erklären und den digitalen Austausch zwischen den Akteuren festlegen.
Der Bundesrat soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen. Nach dem Nationalrat hat am vergangenen Montag auch der Ständerat einer entsprechenden Motion von Philippe Nantermod (FDP/VS) zugestimmt, wie "Admin.ch" mitteilt.
Fünf Massnahmen
"Die Krise im Zusammenhang mit Covid-19 hat den Rückstand der Schweiz in der Digitalisierung des Gesundheitssystems aufgezeigt", heisst es in der Begründung der Motion. So habe die Coronapandemie die Notwendigkeit gezeigt, den Zugang zur Telemedizin zu erleichtern und zu fördern, um flexiblere Konsultationen zu ermöglichen und unnötige Reisen (Ansteckungsrisiko) zu vermeiden.
In der Motion wird der Bundesrat beauftragt, zusammen mit den betroffenen Akteuren die erforderlichen Massnahmen zu treffen. Fünf konkrete Anliegen sind bereits formuliert:
Das elektronische Patientendossier muss im Gesundheitswesen für alle Akteure rasch zur Norm werden.
Der Einsatz der Telemedizin ist anerkannt und wird gefördert.
Jede Art von Korrespondenz zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen erfolgt digital. Ausnahmen sind möglich für die Kommunikation mit Patientinnen und Patienten, die beschränkt Zugang zu digitalen Kommunikationsmitteln haben.
Der Einsatz von Anwendungen, die es den Patientinnen und Patienten erlauben, ihren Gesundheitszustand zu kontrollieren, wird gefördert, auch in der Grundversicherung.
Der Online-Bezug von Medikamenten wird erleichtert und während der Krise des Gesundheitswesens gefördert.
Bundesrat ist schon dran
In seiner Antwort vom vergangenen September stellt sich der Bundesrat hinter die ersten drei Anliegen: Er Teile die Einschätzung, dass bezüglich der Digitalisierung im Schweizer Gesundheitssystem Nachholbedarf bestehe. Er verweist auf die E-Health-Strategie, die die flächendeckende Einführung des elektronischen Patientendossiers als Ziel verfolge. Die Förderung des Einsatzes der Telemedizin sowie des digitalen Datenaustausches zwischen allen Akteuren des Gesundheitswesens werde "im Rahmen verschiedener Vorhaben (z.B. Massnahmenpakete zur Kostendämpfung) aufgenommen".
Bezüglich digitaler Gesundheitsanwendungen hat die Exekutive eine abweichende Meinung: Anwendungen zur Überwachung des Gesundheitszustandes könnten bereits durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden, solange sie die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllen. Der Bundesrat lehnt es aber ab, Anwendungen zur Überwachung des Gesundheitszustands in Abhängigkeit mit Bonusprogrammen in der OKP zu integrieren. Diese würden technisch weniger versierte Patienten ausschliessen und Personen benachteiligen, die der Privatsphäre und dem Datenschutz hohe Bedeutung beimessen.
Was die Förderung des Onlinebezugs von Medikamenten angeht, sei der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass Menschen, welche ihr Zuhause nicht verlassen konnten, durch spitalexterne Dienste, Hauslieferungen der öffentlichen Apotheken und Drogerien sowie durch die Hilfe von Angehörigen auch in der ausserordentlichen Lage gut versorgt wurden.
Der Nationalrat folgte Ende September dem Antrag des Bundesrates, nahm die ersten drei Punkte an und lehnte die beiden anderen ab. Der Ständerat hingegen stimmte nun dem gesamten Vorstoss zu.
Auch Schweizer Spitäler sind in Sachen Digitalisierung im Hintertreffen. So mangelt es vielerorts an mobilen Geräten, und das EPD wird von IT und Direktionen kritisch beurteilt. Um erfolgreich zu digitalisieren, reicht eine klassische Fünf-Jahres-Planung nicht. Eine Synpulse-Studie zeigt, welche Instrumente stattdessen helfen könnten.