Tipps und Tricks zu nachhaltigen Beschaffungen
Im revidierten Beschaffungsrecht entstehen durch die grosse Gewichtung der Nachhaltigkeit neue Chancen. Doch wie lassen sich nachhaltige Aspekte konkret in eine Ausschreibung einbauen und erfolgreich nutzen? Wir zeigen Ihnen mögliche Anknüpfungspunkte und Beispiele aus unserem Beratungsalltag.

Seit Jahren rückt das Thema Nachhaltigkeit für viele Auftraggebende in der Schweiz stärker in den Fokus. Das revidierte Beschaffungsrecht (seit Januar 2021 auf Bundesebene in Kraft) bietet neue Möglichkeiten, um die Nachhaltigkeit in Beschaffungen zu einem ausschlaggebenden Kriterium aufzuwerten. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist es, den Aspekt der Nachhaltigkeit von Anfang an zu berücksichtigen. Der Wunsch nach Nachhaltigkeit fliesst in alle Phasen des Beschaffungsprozesses mit ein.
Die weissen Pfeile in der Grafik zeigen, wo im Beschaffungsprozess Nachhaltigkeitsüberlegungen gemacht werden können. Beim Design des Beschaffungsgegenstands muss die Nachhaltigkeit als Erstes angesprochen werden, weil sie den Beschaffungsgegenstand überhaupt erst definiert. Es muss entschieden werden, in welchen Dimensionen (sozial, ökologisch, wirtschaftlich) man nachhaltige Massnahmen umsetzen möchte. Diese Entscheidung fliesst in die Beschreibung des Beschaffungsgegenstands im Pflichtenheft sowie in die Musskriterien (Eignungskriterien, technische Spezifikationen) ein. Um Nachhaltigkeit zusätzlich positiv zu bewerten, müssen geeignete Ansprüche als Zuschlagskriterien formuliert werden. Darin können Kriterien in den drei Nachhaltigkeitsdimensionen definiert werden, solange sie einen klaren Bezug zum Beschaffungsgegenstand haben.
Der Produktlebenszyklus bietet diverse Anknüpfungspunkte für nachhaltige Kriterien. In folgenden Bereichen können ökologische und/oder wirtschaftliche Nachhaltigkeitskriterien formuliert werden: Ressourcengewinnung, Produktion, Verpackung, Transport, Einsatz, Entsorgung, Lebenszykluskosten (Beschaffungs-, Betriebs-, Rückbau- und Entsorgungskosten).
Soziale Nachhaltigkeitskriterien können unter anderem im Bereich der gesellschaftlichen Verantwortung formuliert werden, etwa bei der Lehrlingsausbildung, der Förderung von Integrationsstätten oder der fairen Entlöhnung der Mitarbeitenden.
Die APP Unternehmensberatung hat bereits Erfahrungen in vergangenen Ausschreibungen gesammelt. Bei einer Beschaffung von Tablets für eine Primarschule wurde der Beschaffungsgegenstand so definiert, dass kein Kauf, sondern eine Miete mit zusätzlichen Anforderungen zur Wiederverwendung der Tablets stattgefunden hat. In einer anderen Ausschreibung von Verpflegungsleistungen für eine Tagesschule wurde ein Flugverbot für den Import der benötigten Lebensmittel als Kriterium festgelegt. Zudem wurde der Beschaffungsgegenstand so ausgeschrieben, dass dem Lieferanten frühzeitig mitgeteilt werden muss, wenn weniger Schülerinnen und Schüler anwesend sind, um damit dem «food waste» entgegenzuwirken.
In der sozialen Dimension anzusiedeln ist ein Zuschlagskriterium zur sozialen Investition in die Belegschaft, das bei der Beschaffung eines Facility Managements für ein Pflegezentrum formuliert wurde. Dabei wurden Anbieter mit Ausbildungsplätzen oder einem Angebot an integrativen Arbeitsplätzen positiv bewertet.
Diese Beispiele zeigen, dass die gesetzliche Grundlage neue Felder zur Förderung der Nachhaltigkeit öffnet. Jetzt ist es an uns, diese Entwicklung voranzutreiben und neue Massstäbe zu setzen.
Weitere Informationen und erste «Lessons learned» zum Umgang mit nachhaltigen Kriterien im revidierten Beschaffungsrecht finden Sie hier.

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