Bundesrat will Digitalisierung der Landwirtschaft vorantreiben
Der Bundesrat hat den Aufbau eines Kompetenzzentrums für die digitale Transformation der Landwirtschaft beschlossen. Ziel ist es, den Datenaustausch im Agrar- und Ernährungssektor zu automatisieren und so den administrativen Aufwand zu verringern.
Datensilos sind auch in der Landwirtschaft ein Problem. Landwirtinnen und Landwirte müssen oftmals dieselben Angaben in verschiedenen Informationssystemen eingeben - etwa in jene von Bund, Kantonen oder Label- und Kontrollorganisationen. Um den entsprechenden administrativen Aufwand zu verringern, hat der Bundesrat den Aufbau eines Kompetenzzentrums für die digitale Transformation in der Landwirtschaft beschlossen.
Ziel ist es, dass die verschiedenen Informationssysteme interoperabel werden, sodass man Daten nach dem "Once-Only-Prinzip" nur einmal eingeben und mehrfach nutzen kann, wie der Bundesrat mitteilt. Zu diesem Zweck braucht es einheitliche Standards, Metadaten und Schnittstellen. Dies wiederum erfordert dem Bundesrat zufolge eine Organisation, die entsprechende Projekte koordiniert - in Absprache mit den Kantonen, den verschiedenen Akteuren entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette sowie bundesinternen Stellen.
BLW im Lead
Das geplante Kompetenzzentrum soll beim Bundesamt für Landwirtschaft BLW angesiedelt sein. Der Aufbau soll schrittweise und in enger Abstimmung zu bestehenden Initiativen und Massnahmen des Bundes erfolgen, darunter die Digitale Verwaltung Schweiz, das Programm Nationale Datenbewirtschaftung NaDB, die Digitalisierungsstrategie oder die gemeinsame Stammdatenverwaltung.
In der vom BLW geführten Aufbau- und Pilotphase (2023 bis 2025) gehe es darum, die Grundlagen für das Kompetenzzentrum zu erarbeiten und erste Pilotprojekte zur Datenstandardisierung durchzuführen, heisst es in der Mitteilung. In dieser Phase will man Fragen zur zukünftigen Organisationsform, zur Einbindung der verschiedenen bundesinternen und externen Akteure und zum Datenschutz beantworten. Zudem soll das BWL die benötigten Ressourcen für das sechsjährige Umsetzungsprogramm (2026 bis 2031) abschätzen. Über das Umsetzungsprogramm entscheidet der Bundesrat im Jahr 2025.