Ab 1. September

Bakom will Cybersicherheit von vernetzten Geräten erhöhen

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von Yannick Züllig und lha

Das Bundesamt für Kommunikation will die Privatsphäre von Nutzern und Nutzerinnen drahtloser Geräte besser schützen. Dazu wird die Verordnung über Fernmeldeanlagen überarbeitet.

(Source: freepik/freepik.com)
(Source: freepik/freepik.com)

Am 1. September wird die Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) über Fernmeldeanlagen (VFAV) mit neuen Bestimmungen erweitert. Mit diesen Bestimmungen will das Bakom die Privatsphäre von Nutzerinnen und Nutzern besser schützen und die Cybersicherheit von gewissen Geräten erhöhen, wie es in einer Mitteilung heisst.

Die neuen Anforderungen an die Cybersicherheit, die in der revidierten VFAV festgelegt sind, gelten für viele drahtlose, mit dem Internet verbundene Geräte. Alle für den Schweizer Markt bestimmten Geräte müssen diese Vorgaben spätestens ab dem 1. August 2024 einhalten. Mit diesen Anpassungen sollen die Privatsphäre und die Personendaten der Nutzerinnen und Nutzer besser geschützt, dem Risiko von Geldbetrug vorgebeugt und die Resilienz der Kommunikationsnetze gestärkt werden.

Schutz der Privatsphäre

Jedes drahtlose Gerät und Produkt, das zur Kommunikation mit dem Internet verbunden werden kann, muss künftig über Funktionen verfügen, die den Schutz von Personendaten gewährleisten - insbesondere, wenn Kinder betroffen sind. Die Hersteller müssen den unbefugten Zugriff auf Personendaten oder die unbefugte Übertragung solcher Daten durch vernetzte Geräte wie Spielzeuge, Babyphones oder Wearables mit "geeigneten Massnahmen" verhindern, wie es heisst.

Massnahmen gegen Geldbetrug und Schutz der Netze

Wenn ein Smartphone oder ein anderes drahtloses Gerät für elektronische Zahlungen verwendet werden kann, muss es über Funktionen verfügen, die das Betrugsrisiko deutlich verringern. Dazu gehöre etwa eine verstärkte Kontrolle der Benutzerauthentifizierung.

Ausserdem sind Hersteller in der Pflicht auszuschliessen, dass vernetzte Geräte die Kommunikationsnetze beeinträchtigen oder den Betrieb von Websites oder anderen Diensten stören können. Die Geräte müssen deshalb Funktionen aufweisen, die solche Risiken ausschliessen.

Angleichung an das EU-Recht

Mit den neuen Bestimmungen der VFAV werde die Schweizer Gesetzgebung an jene der Europäischen Union angeglichen. Zur Vereinfachung der Konformitätsbewertung und des Veröffentlichen von Produkten erarbeiten die Normungsgremien der EU derzeit harmonisierte Normen, die der europäischen und schweizerischen Industrie spätestens am 30. September 2023 zur Verfügung stehen sollen.

Übrigens: Wie alle Bundesbehörden bekommt auch das Bakom bald einen neuen Onlineauftritt. Mehr dazu lesen Sie hier.

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