Bakom stärkt Bemühungen für Cyber- und Netzsicherheit
Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat zum Jahresbeginn 2025 zwei neue Einheiten geschaffen. Diese konzentrieren sich auf Cybersecurity und Netzsicherheit. So will das Bakom die Sicherheit von Telekommunikationsnetzen und drahtlosen Geräten verbessern.

Seit dem 1. Januar 2025 verfügt das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) über zwei neue Einheiten: die Sektion "Marktzugang und Cybersicherheit" und die Sektion "Sicherheit Netze und Dienste". Bei dieser Anpassung handelt es sich hauptsächlich um "interne Verschiebungen", wie das Bakom mitteilt. Es wurden aber auch drei neue Stellen geschaffen. Diese Änderungen stehen im Zusammenhang mit der nationalen Cyberstrategie und der nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen.
Die Sektion "Marktzugang und Cybersicherheit" wird die Anforderungen an mit dem Internet verbundene Geräte durchsetzen. Sie bezieht sich dabei auf den in der Verordnung des Bakom über Fernmeldeanlagen festgehaltenen Bestimmungen zur Cybersicherheit.
Gemäss diesen müssen Smartphones, Smartwatches, Activity Tracker, vernetzte Spielzeuge, Babyphones und vergleichbare Geräte ab August bessere Garantien in Bezug auf die Cybersicherheit bieten. Sie müssen den unbefugten Zugriff auf Personendaten oder die unbefugte Übertragung solcher Daten verhindern und das Risiko von Geldbetrug verringern, wie das Bakom schreibt. Zudem müssen Hersteller sicherstellen, dass ihre Geräte nicht für DDoS-Attacken missbraucht werden; bei diesen Attacken nutzen die Angreifer vernetzte Geräte, um massenhaft Anfragen an einen Server zu schicken, damit dieser den Dienst versagt.
Parallel dazu widmet sich die Sektion "Sicherheit Netze und Dienste" der Resilienz und Verfügbarkeit von Telekommunikationsnetzen und -diensten. Angesichts der zunehmenden Abhängigkeit von digitalen Diensten und Anwendungen soll diese Einheit gesetzliche Vorgaben umsetzen und weiterentwickeln. Sie soll beispielsweise Mobilfunknetze gegen Störungen der Stromversorgung härten oder die Einhaltung der Richtlinien im Bereich der unbefugten Manipulation von Fernmeldeanlagen überprüfen.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren: Mit dem Schweizer Informationssicherheitsgesetz (ISG) und der NIS-2-Richtlinie der EU steigen auch für Unternehmen die Anforderungen an die Informations- und Cybersicherheit. In einem gemeinsamen Webinar diskutierten Netzmedien und Trend Micro über die Konsequenzen für Schweizer Unternehmen und Best Practices zur Einhaltung dieser Gesetze. Die Zusammenfassung und Aufzeichnung des Webinars zu ISG und NIS-2 finden Sie hier.
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