Parlament beugt sich über E-Health-Motionen
Der Bund muss keine Datenkompetenz-Strategie zur Digitalisierung im Gesundheitswesen ausarbeiten, jedoch den Betrieb des EPDs sichern. Diese und weitere Entscheide im E-Health-Bereich fällte das Parlament in der zweiten Woche der diesjährigen Herbstsession.

Gleich mehrmals hat sich der Ständerat diese Woche mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens befasst. Die Motionen, die er behandelte, waren zuvor bereits im Nationalrat diskutiert worden. So winkte die kleine Kammer etwa eine Motion des FDP-Nationalrates Marcel Dobler durch und erteilte dem Bundesrat den Auftrag, einen elektronischen Impfausweis – also eine Ersatzlösung für "Meineimpfungen.ch" – zu schaffen.
Auf Ablehnung stiess dagegen die Idee, eine Datenkompetenz-Strategie zur Digitalisierung im Gesundheitswesen ausarbeiten zu lassen. Der Nationalrat hatte der Motion für soziale Sicherheit und Gesundheit noch zugestimmt, schreiben die Parlamentsdienste. Mit einer Data-Literacy-Strategie wollte die Kommission das Erheben und Verknüpfen von Daten im Gesundheitswesen fördern. Mit dem negativen Entscheid des Ständerates ist dieses Geschäft vom Tisch.
Zwei Motionen des FDP-Nationalrats Andri Silberschmidt winkten wiederum beide Kammern durch. Der Bundesrat müsse die Rechtsgrundlagen dafür schaffen, dass die Patientenadministration in der Schweiz künftig digital abgewickelt werden könne, fassen die Parlamentsdienste zusammen. In den Motionen gehe es unter anderem um die Einführung eines eindeutigen Patientenidentifikators ("Master-Patienten-Nummer"), der künftig von allen Partnern im Gesundheitswesen in der Kommunikation eingesetzt werden solle.
Kein EPD-Obligatorium für Arztrechnungen
Drei der vom Ständerat behandelten Geschäfte betreffen das elektronische Patientendossier (EPD). Demnach soll der Bund die Finanzierung dessen Einführung sowie "die kostendeckende Finanzierung des Unterhalts und Betriebs sowie der Weiterentwicklung" des EPDs sichern, wie es in einer Motion der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit heisst. Nach dem Nationalrat stimmte nun auch der Ständerat dem Vorstoss zu, schreiben die Parlamentsdienste. Der Bundesrat hat bereits mit der Arbeit angefangen und lässt aktuell die gesetzliche Grundlage zum EPD überarbeiten.
Nichts wird hingegen aus der im Nationalrat noch begrüssten Idee, elektronische Rechnungen künftig direkt im EPD abzulegen. Und ebenfalls kein Gehör fand der Vorschlag, die Verbreitung des EPDs mit alternativen Versicherungsmodellen spezifisch zu fördern. Laut den Parlamentsdiensten war die Mehrheit des Ständerats der Meinung, dass unter den aktuellen gesetzlichen Grundlagen alternative Versicherungsmodelle in Verbindung mit dem E-Patientendossier grundsätzlich möglich seien und entsprechend kein Handlungsbedarf bestehe.

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