Drohnenpilotinnen und -piloten müssen ab dem 1. Januar anders fliegen
Ab dem 1. Januar gelten in der Schweiz neue Reglungen für Drohnenflüge. Die Schweiz übernimmt die Bestimmungen der EU. Neu sind etwa die Unterscheidung von Drohnen in drei Kategorien sowie eine Zertifikatspflicht.
Die Schweiz übernimmt die Drohnenregelung der EU. Dies beschloss der Gemischte Ausschuss des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den Luftverkehr Ende November. Der Bundesrat hatte der Übernahme bereits Anfang Monat zugestimmt, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) mitteilt. Dass es dazu kommen werde, war schon länger bekannt. Ungewiss war jedoch, wann es soweit sein wird.
Die neuen Bestimmungen treten ab dem 1. Januar 2023 in Kraft. Sie beinhalten unter anderen Sicherheitsstandards für die Herstellung, Zulassung und den Betrieb von Drohnen. Dazu gehören maximale Flughöhen, Gewichtslimiten, Gebietseinschränkungen sowie Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Schutz der Privatsphäre und Sicherheit.
Eine der grösseren Neuerungen für Schweizer Drohnenpiloten und -pilotinnen ist die Unterteilung von Fluggeräten in die drei Kategorien "offen", "speziell" und "zulassungspflichtig" - abhängig vom Betriebsrisiko. Zudem müssen Pilotinnen und Piloten neu eine Ausbildung mit abschliessender Prüfung absolvieren. Der "Drohnenführerschein" - das nach Prüfung erhaltene Zertifikat - muss man beim Fliegen vorweisen können und ist auch in der EU gültig.
Mehr zu den teilweise nicht mehr gültigen Bestimmungen für Drohnen und was sich nun sonst noch ändert, erfahren Sie hier.