Lizenz zum Drohnenfliegen gibt's jetzt auch in der Schweiz
Das BAZL hat eine Plattform für Drohnenpilotinnen und -piloten lanciert. Dort kann man einen Onlinelehrgang mit Test absolvieren und dafür ein Zertifikat bekommen. Der Schweizer Drohnenführerschein bleibt vorerst freiwillig, kostenlos - und ungültig in der EU.
Seit Anfang 2020 gibt es fürs Drohnenfliegen im EU-Raum klare Vorschriften. Wer mit einer Drohne in einem EU-Staat starten will, braucht in den meisten Fällen einen "kleinen" Drohnenführerschein, den sogenanten EU-Kompetenznachweis A1 oder A3. Die Regelung schreibt für Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm vor, dass die Nutzerinnen und Nutzer sich registrieren, ein Onlinetraining und eine Onlineprüfung absolvieren müssen. Die Schweiz hat diese Regulierung nicht übernommen - zumindest noch nicht.
Seit dem 16. August ist es nun hierzulande trotzdem möglich, sich als Drohnenpilotin oder -pilot zu registrieren, das Training zu absolvieren und sich prüfen zu lassen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) schaltete kürzlich eine entsprechende Plattform auf.
Freiwillig und kostenlos bis auf Weiteres
Vorläufig ist diese Dienstleistung freiwillig und kostenlos, wie das BAZL mitteilt. Wer die Prüfung erfolgreich durchläuft, bekommt ein Zertifikat. Dieses ist zurzeit jedoch nicht in der EU gültig. Dies soll sich ändern, sobald die Schweiz die entsprechende EU-Verordnung übernehmen kann, wie es in der Mitteilung des BAZL heisst. In diesem Fall würden Registrierung und Onlinetest allerdings kostenpflichtig werden.
Wer auf die Drohnenplattform des BAZL zugreifen will, muss zunächst einen "CH-Login"-Account erstellen. Beim anschliessenden Registrierungsprozess wird nach persönlichen Angaben, einem Identitätsnachweis und Versicherungsdaten gefragt.
Schulung und Prüfung dauern gemäss BAZL rund 4 Stunden. Die Zertifikate sind 5 Jahre gültig. Infos zum Anmeldeverfahren, zu den Lerninhalten der Trainings und zur Prüfung vermittelt das BAZL in einem Video:
Weitere Fragen zur EU-Drohnenregulierung beantwortet das BAZL in einem FAQ.
Besonders heikel beim Fliegen von Drohnen ist der Schutz der Privatsphäre. Zu beachten sind die Empfehlungen und Bestimmungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten und des BAZL. Wer eine Drohne in der Nachbarschaft fliegen lässt, sollte aber auch Anstandsregeln einhalten.