Asylwesen hinkt bei der Digitalisierung hinterher
Der Datenfluss im Asylwesen ist stockend, zeitintensiv und umständlich. Eine landesweite Datenbank, auf die das SEM und die Asylstellen von Gemeinden und Kantonen zugreifen können, existiert noch nicht.
Das Projekt E-Asyl hätte ein vollintegriertes System mit grossen Datenmengen und Schnittstellen zwischen dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und den kantonalen Stellen sein sollen. Aktuell ist eine solche Vernetzung noch Zukunftsmusik.
"Wir erhalten jeweils eine Excel-Tabelle vom Vortag", zitiert die "NZZ" Martial Schweizer, den Leiter des Fachbereichs Dienstleistungen Asyl des Kantons Aargau. In dieser Tabelle stehen die Daten der Personen, die am Folgetag in Unterkünften untergebracht werden müssen. Da jede Person andere Bedürfnisse hat, sei das ein grosser Aufwand, der innerhalb einer kurzen Frist betrieben werden müsse. Das Eintragen der Personendaten in die eigene Datenbank sei sehr zeitaufwendig und fehleranfällig.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Gesundheitsdaten der Asylsuchenden von heikler Natur sind und sie, um den Datenschutz zu wahren, über einen separaten gesicherten Kanal versendet werden. Die Gesundheitsdaten müssen bei der Verteilung auf die Unterkünfte mit berücksichtigt und in der kantonseigenen Datenbank zusätzlich erfasst werden.
Marc Fahrni, stellvertretender Leiter des Migrationsamts des Kantons St. Gallen würde ein landesweit funktionierendes, integriertes System begrüssen. Wenn der Bund und die Kantone Zugriff hätten, würde es die Zuteilung der Asylsuchenden erleichtern, da der Kanton dort direkt angeben könnte, wohin die Asylsuchenden reisen müssen. Heute müssen alle Asylsuchenden zuerst zum Migrationsamt in St. Gallen, bevor sie in ihre Unterkünfte weiterverteilt werden.
Das Projekt E-Asyl stehe heute in erster Linie den Mitarbeitenden des SEM zur Verfügung und es sei aktuell nicht vorgesehen, dass die Kantone das System für ihre kantonalen Asylgeschäfte nutzen, hiess es seitens der Bundesbehörde. Einzig die Kanzleien des Bundesverfassungsgerichts hätten im Rahmen von Beschwerdeverfahren eingeschränkte Benutzerrechte für den Datenaustausch. Das System E-Retour, das die Prozesse bei der Rückkehr abgewiesener Asylsuchenden abdeckt, sei zum jetzigen Zeitpunkt schon für Bund und Kantone zugänglich. Wie die NZZ schreibt, ergänzte Samuel Wyss, Mediensprecher des SEM, dass der elektronische Datenaustausch zwischen den Kantonen und dem Asylbereich des SEM in Zukunft über E-Asyl abgewickelt werde.
Übrigens: Das SEM startet ein Pilotprojekt zum Self-Check zur Einbürgerung. Lesen Sie hier weiter.