Kanton Nidwalden schafft gesetzliche Grundlage für E-Government
Im Kanton Nidwalden soll eine E-Government-Plattform entstehen. Um die dafür notwendige rechtliche Basis zu schaffen, hat der Regierungsrat eine Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes in die Vernehmlassung geschickt.
Der Kanton Nidwalden bereitet sich auf digitale Behördenleistungen vor. Wie einer Mitteilung zu entnehmen ist, schickte der Regierungsrat eine Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes in die Vernehmlassung. Das überarbeitete Gesetz soll die Basis für den elektronischen Rechtsverkehr schaffen.
Bis jetzt können in Nidwalden vereinzelte staatliche Dienstleistungen mittels Websites teilweise online beansprucht werden, wie es weiter heisst. Zudem schreibe die aktuelle Gesetzgebung für bestimmte Behördengänge den Postweg sowie eine handschriftliche Unterzeichnung vor.
Künftig aber plant der Kanton die Einführung einer E-Government-Plattform, über welche Bevölkerung und Unternehmen eine Vielzahl von Geschäften mit der Verwaltung online abwickeln können sollen. Nidwalden will die Plattform im Jahr 2026 in Betrieb nehmen und dann sukzessive ausbauen. Voraussetzung für den Start ist nicht nur das revidierte Gesetz, sondern auch der erfolgreiche Start der elektronischen Identität (E-ID).
Kein "Digital Only"
Mit der Teilrevision des Gesetzes bleibe eine hohe Flexibilität bei der Wahl der technischen Lösungen bewahrt, schreibt der Kanton weiter. Die Gemeinden würden bei der Revision miteinbezogen. "Dies macht Sinn, da kommunale Behörden in zahlreichen Gebieten des Verwaltungsrechts nicht nur verfügen, sondern an Verwaltungs- und Verwaltungsjustizverfahren als Vorinstanz oder als sonstige Verfahrensbeteiligte mitwirken", erklärt Landschreiber Armin Eberli in der Mitteilung.
Der Regierungsrat wird auf Verordnungsstufe definieren, für welche Verfahren der elektronische Rechtsverkehr massgebend ist. Vorläufig gestaltet der Kanton die Verfahren für die Bevölkerung hybrid aus. Insbesondere ältere Menschen seien mit digitalen Vorgängen teils zu wenig vertraut, heisst es zur Begründung. "Es besteht keine Pflicht, das elektronische Übermittlungssystem zu nutzen. Dies ist lediglich für Behörden und berufsmässige Parteivertretungen zwingend", stellt Eberli klar. Für die Bevölkerung seien somit weiterhin Eingaben und Zustellungen per Papier möglich. Eine vollständige Umstellung auf rein elektronische Verfahren würde eine neuerliche Gesetzesänderung erfordern.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. Dezember 2024. Voraussichtlich im 2. Quartal 2025 soll sich der Nidwaldner Landrat mit der Gesetzesrevision befassen.
Im Juli 2024 verabschiedete der Obwaldner Regierungsrat seine Digitalstrategie. Auch sie beinhaltet die Schaffung eines zentralen Behördenportals. Mehr dazu lesen Sie hier.