Sharenting und kommerzielle Nutzung

Nationalrat will den Umgang mit Kinderfotos im Internet regeln

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von René Jaun und ahu

In einer Motion fordert die Grünen-Fraktion den Bundesrat auf, das Teilen von Kinderfotos in sozialen Netzwerken zu regeln. Sie will damit Kinder vor kommerzieller Ausbeutung schützen. Der Nationalrat unterstützt den Vorstoss, der Bundesrat hat aber Einwände.

(Source: Ben Wicks / Unsplash)
(Source: Ben Wicks / Unsplash)

Der Bundesrat soll den Persönlichkeitsschutz für Kinder stärken und sie besser vor kommerzieller Ausbeutung im Internet schützen. Diesen Auftrag formuliert die Grüne Fraktion in einer Motion, die der Nationalrat am 25. September 2024 mit 98 zu 92 Stimmen guthiess.

In der Motion geht es insbesondere um den Umgang mit Kinderfotos im Netz. Dazu gehört nicht nur das Teilen von Kinderfotos durch ihre eigenen Eltern in sozialen Netzwerken (Sharenting), sondern auch Influence-Marketing, das Kinder in Szene setzt (also die Veröffentlichung gesponserter Beiträge oder Produktplatzierungen). Solches bringe Risiken für die Gesundheit und die Sicherheit dieser Kinder mit sich, heisst es in der Begründung der Motion.

"Die Missbrauchsrisiken, sowohl im Bereich des Persönlichkeitsschutzes wie auch der Ausbeutung, sind durchaus real. So werden etwa gewisse Kinder durchgehend von ihren Eltern gefilmt, damit diese zusätzliche Abonnentinnen und Abonnenten gewinnen und den Ertrag künftiger Posts steigern können", heisst es weiter. Die Tatsache, dass Kinder oft zu jung seien, um Zugang zu Technologie zu haben, bedeute nicht, dass die Nutzung moderner Geräte und Plattformen durch Erwachsene ihnen nicht schaden könne, schreiben die Motionäre unter Berufung auf eine Empfehlung des UN-Kinderrechtsausschusses.

Bundesrat will prüfen statt handeln

Die kommerzielle Nutzung von Kindern und deren Fotos sollte der Bundesrat laut der Motion in der Jugendarbeitsschutzverordnung zum Arbeitsgesetz regeln. Als Vorbild könne hier Frankreich dienen, heisst es im Auftrag. Zudem sollte der Bundesrat seine Politik in Bezug auf das Recht am Bild verstärken. Dies sollte im Rahmen einer interdepartementalen Vision und basierend auf den Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses geschehen.

Beim Bundesrat findet die Motion in ihrer jetzigen Form kein Gehör. Die Jugendarbeitsschutzverordnung gelte nur für Arbeitsverhältnisse. Ein solches bestehe "bei einer Eltern-Kind-Beziehung im Zusammenhang mit den genannten Tätigkeiten" meist nicht.

"Als gesetzliche Vertretung ihrer Kinder können Eltern grundsätzlich über die Verwendung der Daten ihrer Kinder entscheiden, also auch über sie betreffende Bilder, sofern dabei das Wohl des Kindes gewahrt ist", schreibt der Bundesrat weiter. Überschritten die Eltern die Grenzen ihres gesetzlichen Vertretungsrechts oder ihrer Erziehungspflicht, könne die Kindesschutzbehörde hinzugezogen werden. Man erachte die rechtlichen Rahmenbedingungen als ausreichend.

Ferner erwähnt die Exekutive die Plattform Jugend und Medien. Sie sei dazu da, Kinder über das Recht auf das eigene Bild zu informieren. Unterlagen dazu seien jetzt schon verfügbar.

Die Motion kommt als Nächstes in den Ständerat. Der Bundesrat vermerkte in der Stellungnahme bereits, dass er sich vorbehält, zu beantragen, die Motion in ein Postulat, also einen Prüfungsauftrag, umzuwandeln. So könnte er "klären, ob und wo spezifische Bestimmungen zur Vermarktung von Kinderbildern durch Eltern im Schweizer Rechtsrahmen Platz finden würden".

 

Jugendliche und Kinder sind die häufigsten Opfer von Cyber-Sexualdelikten. Diese Straftaten nehmen ständig zu, vor allem die Erpressung mit echten oder mit KI-verfälschten intimen Fotos und Videos. Mehr dazu lesen Sie hier.

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