Rechtliche Schritte gegen KI-Start-up

Medienunternehmen schicken dicke Anwaltspost an Perplexity

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von René Jaun und jor

Die "New York Times" hat Perplexity eine Unterlassungsaufforderung zugestellt. Das für seine KI-Suchmaschine bekannte Unternehmen habe die Inhalte des Verlags ohne Erlaubnis genutzt, so der Vorwurf. Aus ähnlichen Gründen reicht die Muttergesellschaft des "Wall Street Journal" eine Klage gegen Perplexity ein.

Die "New York Times" gehört zu den Medien, die der KI-Suchmaschine Perplexity mit rechtlichen Schritten drohen. (Source: Rafael Hoyos Weht / Unsplash.com)
Die "New York Times" gehört zu den Medien, die der KI-Suchmaschine Perplexity mit rechtlichen Schritten drohen. (Source: Rafael Hoyos Weht / Unsplash.com)

Mehrere Medienhäuser nehmen Perplexity ins juristische Visier. Bereits Anfang Oktober verschickte der Verlag der "New York Times" eine Unterlassungsaufforderung an das Unternehmen, welches für seine KI-basierte Suchmaschine bekannt ist.

Der Vorwurf der "New York Times" lautet, Perplexity verwende die Inhalte des Verlags "ohne Genehmigung für die Erstellung von KI-generierten Zusammenfassungen und anderen Ausgaben", wie "The Decoder" unter Berufung auf das Schreiben berichtet. Durch die unautorisierte Nutzung habe sich Perplexity ungerechtfertigt bereichert.

Perplexity hat bis Ende Oktober 2024 Zeit, um auf die Unterlassungsaufforderung zu reagieren. Schon bevor diese verschickt wurde, habe das Unternehmen der "New York Times" zugesichert, deren Daten nicht länger zum KI-Training zu nutzen, wie "The Decoder" anmerkt. Zudem versuche die "New York Times", mit Schutzmassnahmen auf dem Webserver das Abgreifen von Inhalten zu unterbinden. Doch Anfang Oktober seien Inhalte der US-Tageszeitung nach wie vor in der KI-Suchmaschine aufgetaucht. Die "New York Times" fordert Perplexity deswegen nun auf, aufzuzeigen, wie das Unternehmen auf die Inhalte der Zeitung zugreift.

Schadensersatzforderung

Noch weiter als die "New York Times" gehen Tochterunternehmen von News Corp, wie "The Decoder" berichtet. Demnach reichten Dow Jones (Muttergesellschaft des "Wall Street Journals") und und NYP Holdings eine Klage ein, weil Perplexity nicht nur das Urheber-, sondern auch das Markenrecht massiv verletze. Auch sie werfen dem Start-up vor, Inhalte ohne Erlaubnis zu nutzen und ohne diese zu vergüten. Sie verlangen die Entfernung ihrer Inhalte aus dem Perplexity-Index sowie Schadensersatzzahlungen.

Perplexity-CEO Aravind Srinivas zeigte sich an einem Presseanlass überrascht über die Klage und verwies auf Gespräche, die sein Unternehmen mit dem Verlagshaus geführt habe: "Ich würde sagen, dass sie sich etwa im Juni an uns gewandt haben, um mit uns zu sprechen, und wir haben ihnen geantwortet und gesagt, dass wir auch für Gespräche offen sind und an einer ordentlichen kommerziellen Diskussion darüber interessiert sind, wie wir die Inhalte des 'Wall Street Journal' und ähnlicher Publikationen, die ihnen gehören, nutzen können", zitiert ihn die Plattform "Hollywood Reporter". Sein Unternehmen sei nach wie vor an einer vertraglichen Zusammenarbeit interessiert und plane, die Inhaltspartner an den mit Werbung erzielten Einnahmen zu beteiligen.

 

Bereits im Juli 2024 gaben der Hamburger "Spiegel"-Verlag und Perplexity eine Partnerschaft bekannt. Der "Spiegel" will damit die Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz im Journalismus erforschen und nutzen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

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