EU darf überhöhte Roaming-Gebühren verbieten

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Gemäss einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs war die EU-Kommission berechtigt gegen die Telekom-Konzerne und ihre hohen Gebühren für Mobilfunkgespräche im europäischen Ausland vorzugehen. Mit einem entsprechenden Gesetz hatte die EU 2007 die sogenannten Roaming-Gebühren teils um mehr als 70 Prozent gesenkt, schreibt Heise.de. Dagegen hatten die grossen europäischen Mobilfunkunternehmen geklagt. In der Schweiz müssen dem Kunden, der sein Mobiltelefon im Ausland verwendet, ab 1. Juli 2010 die maximal anfallenden Kosten eines Anrufs mitgeteilt werden, zum Beispiel per SMS. Diese Neuerung nähert sich die Schweiz den 2008 und 2009 von der Europäischen Union getroffenen Massnahmen an.