Geoblocking angeprangert

EU-Kommission geht gegen Absprachen im Onlinehandel vor

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Die Europäische Kommission hat drei Kartellverfahren im Onlinehandel eingeleitet. Betroffen sind die Segmente Unterhaltungselektronik, Videospiele und Hotelübernachtungen. Insbesondere gegen Geoblocking will die Kommission vorgehen.

(Quelle: Sebastian Duda - Fotolia.de)
(Quelle: Sebastian Duda - Fotolia.de)

Mit der "Strategie für einen digitalen Binnenmarkt" will die Europäische Kommission einen barrierefreien Austausch von Waren und Dienstleistungen in der EU fördern. Gewisse Praktiken in den Bereichen "Unterhaltungselektronik, Videospiele und Hotelübernachtungen" würden diesem Ansinnen widersprechen, schreibt die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in einer Mitteilung. Daher leitete Vestager drei getrennte Untersuchungen in diesen Bereichen ein.

 

Grenzen im Onlinehandel gezogen

Nach Ansicht der Wettbewerbskommissarin versuchen Onlinehändler, "den EU-Binnenmarkt entlang nationaler Grenzen aufzuteilen" und somit den Wettbewerb zu verhindern. In diesem Zusammenhang ist der Kommissarin vor allem das Geoblocking ein Dorn im Auge. Gemäss Mitteilung ist das Geoblocking im Onlinehandel in der EU weit verbreitet.

Diese Praxis könnte unter bestimmten Bedingungen jedoch das grenzüberschreitende Einkaufen im Onlinehandel erschweren, heisst es weiter. Verbraucher würden geschädigt, da ihnen eine "grössere Auswahl und niedrigere Preise im elektronischen Handel" verwehrt würden. Dies könnte gegen EU-Wettbewerbsvorschriften verstossen.

 

Verfahren gegen bestimmte Unternehmen

Die Kommission prüft bei mehreren Unternehmen, ob sie gegen die Vorschriften verstossen. Bei Herstellern von Unterhaltungselektronik sind es:

  • Asus

  • Denon & Marantz

  • Philips

  • Pioneer

Bei Videospielen überprüft die Kommission eine bilaterale Vereinbarung zwischen dem Steam-Betreiber Valve Corporation und folgenden Videospiel-Herausgebern:

  • Bandai Namco

  • Capcom

  • Focus Home

  • Koch Media

  • Zenimax

Durch Geoblocking würden diese verhindern, dass Nutzer PC-Spiele im Ausland kaufen können. Dazu bedienen sich die Anbieter eines "Aktivierungsschlüssels", der auf der Steam-Plattform eingegeben werden muss. Die Kommission will prüfen, ob Verbraucher mit dem Schlüssel daran gehindert werden, günstigere Spiele im europäischen Nachbarland zu kaufen. "Dies könnte einen Verstoss gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften darstellen, da der grenzüberschreitende Wettbewerb infolge der Beschränkung des sogenannten 'Parallelhandels' im Binnenmarkt beeinträchtigt werde", heisst es weiter.

 

Diskriminierung bei Hotelübernachtungen

Zudem prüft die Kommission Diskriminierung bei Hotelpreisen. Es geht konkret um eine Vereinbarung zwischen den Reiseanbietern Kuoni, Rewe, Thomas Cook und Tui mit den Meliá-Hotels. Die spanische Gruppe betreibt nach eigenen Angaben mehr als 300 Hotels in 29 Ländern. Die Wettbewerbshüter vermuten, dass Kunden aufgrund ihres Standorts bei den Preisen diskriminiert würden. Kunden würden "nicht alle verfügbaren Hotelzimmer angezeigt, und sie könnten die Zimmer nicht zu den günstigsten Preisen buchen", schreibt die Kommission.

Die Einleitung des formellen Verfahrens ist noch kein Schuldspruch, wie die Kommission betont. Die Zuständigkeit der nationalen Wettbewerbsbehörden übergeht an die EU-Wettbewerbshüter. Eine Frist bis zum Abschluss des Verfahrens gibt es nicht.

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