Zentrale Adressabfrage

Bundesrat will nationalen Adressdienst

Uhr

Bis August 2018 soll das Justizdepartement einen Vernehmlassungsentwurf für einen nationalen Adressdienst erarbeiten. Adressdaten sollen dort zentral erfasst und auch abgerufen werden können. Der Dienst soll rund eine halbe Million Franken im Jahr kosten.

(Quelle: Fotolia)
(Quelle: Fotolia)

Der Bundesrat will einen nationalen Adressdienst (NAD) aufbauen. Ausgangspunkt war das Postulat 12.3661: "Adressdatenaustausch zwischen Einwohnerregistern, Post und anderen Dateninhabern" aus dem Jahr 2012. Wie der Bundesrat mitteilt, soll das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bis Ende 2018 einen Vernehmlassungsentwurf erarbeiten. Dabei sollen Aspekte wie Datenschutz und Informationssicherheit mitberücksichtigt werden.

Welche Ziele werden verfolgt?

Mit dem NAD sollen Adressdaten bundesweit zentral abgerufen und aktuell gehalten werden können. Öffentliche Verwaltungen seien stets auf aktuelle Adressdaten angewiesen, heisst es als Begründung. Somit könnten Verwaltungsabläufe vereinfacht und Aufgaben der Behörden effizienter gestaltet werden.

Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des EJPD veröffentliche bereits Anfang 2016 einen Bericht zur Machbarkeit des Vorhabens. Die Arbeitsgruppe untersuchte folgende vier Varianten zur Schaffung des Dienstes:

  1. Nationale Anwendung, die auf kantonalen Plattformen beruht

  2. Nutzung der Bevölkerungsstatistik-Datenbank des Bundesamtes für Statistik

  3. Schaffung eines neuen zentralen Personenverzeichnisses

  4. Erweiterung der bestehenden UPI-Datenbank um die notwendigen Angaben

Die Arbeitsgruppe sprach sich für eine Kombination der Punkte zwei und drei aus. Dies sei der beste Kompromiss aus Kosten und Datenqualität. Gemäss dem Bericht kann das Projekt innerhalb von 12 Monaten realisiert werden.

Vom NAD soll die "Wohnadresse am öffentlich-rechtlichen Wohnsitz erfasst werden", wie es heisst. "Das System ist fokussiert auf natürliche Personen. Erfasst werden in der Schweiz mit Haupt- oder Nebenwohnsitz angemeldete Personen schweizerischer oder ausländischer Staatsangehörigkeit", heisst es einschränkend. Nicht berücksichtigt werden Diplomaten oder Firmen.

Welche Daten werden erfasst?

Folgend Personendaten sollen im NAD hinterlegt werden:

  • AHVN13

  • Name und Vorname

  • Geschlecht

  • Geburtsdatum

  • Haupt- und Nebenwohnsitze (Postleitzahl, Orts- und Strassennamen)

Über den NAD sollen diese Angabe validiert, abgefragt und abgeglichen werden können. Dafür berechtigte Institutionen und Behörden sollen dies über Webinterfaces, Webservices oder "asynchrone Meldungsschnittstellen" machen können. Durch technische Massnahmen soll ein "surfen" durch die Datensätze verhindert werden.

Wer kann den Dienst nutzen?

Gedacht ist der NAD vor allem für staatliche Organisationen. Als Beispiele berechtigter Bundesstellen werden im Bericht folgende Institutionen genannt:

  • Bundesamt für Polizei

  • Bundesamt für Justiz

  • Zentrale Ausgleichskasse

  • Bakom

  • Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

  • Seco

  • Bundesamt für Sozialversicherungen

  • Bundesamt für Migration

  • Bundesamt für Gesundheit

  • Oberzolldirektion

  • Konsularische Dienste

Auf kantonaler Ebene sind folgende Stellen berechtigt:

  • Militär und Bevölkerungsschutz: Wehrpflichtersatz

  • Bildungsinstitutionen: überkantonal tätige Schulen, Fachhochschulen, Hochschulen

  • Sozialversicherungsämter

  • Steuerämter

  • Kantonspolizeien

  • Strassenverkehrsämter

  • Register des Privatrechts (z.B. Zivilstandsregister, Grundbuch, Handelsregister)

  • Gerichte

  • Fachstellen der kantonalen Einwohnerplattformen

Bei den Gemeinden beschränkt sich der Zugriff auf diese Institutionen:

  • Einwohnerdienste

  • Steuerämter

  • Burgergemeinden

Im Bericht werden auch noch "weitere Stellen" genannt. Darunter fallen etwa Sozialversicherungsanstalten. Zudem sollen auch noch folgende "Dritte mit gesetzlichem Auftrag" ein Zugriffsrecht bekommen:

  • Verbandsausgleichskassen

  • Pensionskassen, Freizügigkeitsstiftungen, verschiedene Einrichtungen, die Zentrale der 2. Säule

  • Krankenkassen

Was soll der NAD kosten?

Die Verfasser des Berichts gehen von einmaligen Projektkosten für die Schaffung der Plattform von rund einer halben Million Franken aus. Hinzu kommen Betriebskosten für die NAD-Fachstelle zwischen 50 bis 200 Stellenprozent. Diese könnten mit 75'000 bis 200'000 Franken im Jahr zu Buche schlagen.

Für Betrieb und Softwareentwicklung sollen jährlich rund 200'000 Franken hinzukommen. Die Gesamtkosten für den Betrieb würden der Rechnung zufolge zwischen einer Viertel- bis zu einer halben Million Franken liegen.

Durch Einnahmen über Gebühren und Pauschalbeitrage sollen die Kosten wieder eingespielt werden. Pro Abfrage rechnen die Autoren mit einer Gebühr von 2 Franken. Die Einnahmen durch Bund, Kantone, Gemeinden und Dritte sollen dem Bericht zufolge bei über 600'000 Franken liegen.

Webcode
DPF8_36696