Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes

Amazon soll Schweizer RTV-Abgaben bezahlen

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Aufgrund einer Teilrevision des Schweizer Mehrwertsteuergesetzes könnte das Schweizer Steueramt auch ausländische Unternehmen bald zur Kasse bitten. Unter anderem müssten sie Abgaben für Schweizer Radio und TV bezahlen. Unter den betroffenen Unternehmen wären auch Onlinehändler wie etwa Amazon und Aliexpress.

(Quelle: PublicDomainPictures / Pixabay)
(Quelle: PublicDomainPictures / Pixabay)

In Zukunft sollen auch Unternehmen wie Amazon Abgaben für Schweizer Radio und TV (RTV) bezahlen müssen. Grund dafür ist die geplante Teilrevision des Schweizer Mehrwertsteuergesetzes. Laut dieser werden auch ausländische Unternehmen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, wenn der Gesamtwert aller von der Einfuhrsteuer befreiten Kleinsendungen, die das Unternehmen pro Jahr in die Schweiz schickt, mindestens 100'000 Franken beträgt, wie der Bund mitteilt.

Ist ein Unternehmen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, muss es grundsätzlich RTV-Abgaben bezahlen. Kleinere Unternehmen seien jedoch von dieser Pflicht befreit, erklärt Patrick Teuscher, Leiter Kommunikation bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), auf Anfrage. Die Abgabe werde erst ab einem Jahresumsatz von 500'000 Franken fällig.

Amazon müsste 40'000 Franken hinblättern

Da nach der Revision neu der weltweite Umsatz zur Begründung der Steuerpflicht massgebend ist, würde die RTV-Abgabepflicht dann auch grosse in die Schweiz sendende Onlinehändler betreffen. Darunter wären etwa Amazon und Aliexpress.

Zurzeit arbeitet das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mit der ESTV zusammen, um zu schätzen, auf welche Höhe sich die Beiträge von ausländischen Unternehmen belaufen könnten, wie Caroline Sauser, Sprecherin des Bakom, mitteilt. Konkrete Zahlen gebe es noch nicht. Laut der Handelszeitung müssten Amazon und Aliexpress in Zukunft einen mutmasslichen Höchstbetrag von 40'000 Franken an RTV-Abgaben bezahlen.

Entscheidungen des Bundesrats noch hängig

Sauser begründet die RTV-Abgabepflicht für ausländische Unternehmen folgendermassen: Einerseits profitiere die Wirtschaft von den Leistungen des RTV. RTV bringe Wirtschaftsinformationen, biete eine Werbeplattform und trage mit der Berichterstattung zum Funktionieren der Demokratie bei. Alle Unternehmen würden von den stabilen Rahmenbedingungen in der Schweiz profitieren. Ein weiteres Anliegen sei zudem die Gleichbehandlung von schweizerischen und ausländischen Unternehmen.

Die neue Mehrwertsteuerverordnung befindet sich zurzeit noch in Arbeit. Wann das neue System in Kraft treten soll müsse der Bundesrat noch bestimmen. Der Wechsel sei auf den 1. Januar 2019 geplant. Davor müsse der Bundesrat zudem noch über die Höhe der RTV-Abgabetarife entscheiden.

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