Kritik der französischen Datenschutzbehörde

Update: Google wehrt sich gegen EU-DSGVO-Strafe

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Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) hat Google eine Strafe von 50 Millionen Euro aufgebrummt. Die CNIL wirft dem US-Unternehmen eine Reihe von Verstössen gegen Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung vor. Google hat Berufung gegen die Strafe angekündigt.

(Source: Gina Sanders / Fotolia.com)
(Source: Gina Sanders / Fotolia.com)

Update vom 24.01.2019:

Google hat Massnahmen gegen die Vorwürfe der CNIL angekündigt. Der IT-Riese legt Berufung gegen die Strafe von 50 Millionen Euro ein, berichtet Watson. Für die Einverständniserklärung zu personalisierter Werbung habe man ein transparentes und einfaches System entwickelt, rechtfertigt sich Google. Das oberste französische Verwaltungsgericht beschäftigt sich nun mit der Entscheidung im Prozess.

Originalmeldung vom 22.01.2019:

Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) hat gegen Google wegen EU-Datenschutz-Grundverordnungs-Verstössen (EU-DSGVO) eine Strafe von 50 Millionen Euro ausgesprochen. Das Urteil folge Beschwerden der Non-Profit-Organisation Noyb und der NGO "La Quadrature du Net", teilt die CNIL mit. Die Vorwürfe drehen sich insbesondere um die Datenverarbeitung für personalisierte Werbung. Die CNIL wirft Google fehlende Transparenz und ungültige Einverständniserklärungen der Nutzer vor.

Zwei grundlegende Kritikpunkte

Die CNIL schreibt von zwei Punkten, die gegen die EU-DSGVO verstossen. Das erste Problem liege in der fehlenden Transparenz bei der Einrichtung eines Google-Kontos. Wichtige Informationen zur Verwendung der Nutzerdaten seien mangelhaft aufgeführt. Relevante Anmerkungen verteilten sich über mehrere Dokumente hinweg und Nutzer hätten Mühe, diese zu finden, kritisiert die CNIL. Teilweise seien bis zu sechs Klicks nötig, um Informationen einzusehen.

Der zweite Kritikpunkt baut auf dem Vorwurf der fehlenden Transparenz auf. Gemäss CNIL seien die Einverständniserklärungen der Nutzer als nicht gültig zu erachten. Aufgrund der mangelhaften Transparenz könne nicht davon ausgegangen werden, dass Nutzer ausreichend informiert sind. Weiter seien Buttons zum Einverständnis zu personalisierter Werbung versteckt platziert. Auch hier brauche es zusätzliche Klicks, um die relevante Checkbox aufzurufen.

Anhaltende Verstösse

Die CNIL nennt Transparenz, Information und Einverständnis als drei zentrale Prinzipien der EU-DSGVO. Google habe in allen drei Punkten Mängel vorzuweisen. Damit rechtfertigt die französische Datenschutzbehörde auch die Höhe der Strafe. Es handle sich nicht um einen einmaligen Verstoss, sondern um anhaltende Defizite im Umgang mit Daten.

Die deutsche Datenschutzbehörde sprach ebenfalls schon Strafen wegen EU-DSGVO-Verstössen aus. Dem sozialen Netzwerk Knuddels.de verhängte die Behörde ein Bussgeld von 20'000 Euro. Mehr dazu lesen Sie im Artikel "Erste DSGVO-Strafe in Deutschland verhängt".

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