So will der Bund dem EPD Beine machen
Um seine Einführung zu beschleunigen, will der Bundesrat das elektronische Patientendossier benutzerfreundlicher machen und ambulante Fachpersonen verpflichten, sich zu beteiligen. Das EPD ist nach wie vor nicht schweizweit verfügbar. Noch dieses Jahr soll es aber so weit sein.
Es geht langsam, sehr langsam voran mit dem elektronischen Patientendossier (EPD). Wie der Bundesrat in einem Bericht feststellt, haben bislang erst zwei Stammgemeinschaften den Betrieb aufgenommen: Seit Anfang Mai kann man im Kanton Aargau ein Patientendossier eröffnen, und seit Ende Mai gehe dies auch über die Westschweizer Stammgemeinschaft CARA.
Das EPD sei aber mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert, schreibt der Bundesrat. So sei etwa die nachhaltige Finanzierung nicht gesichert, und die dezentrale Umsetzung und das komplexe Zertifizierungsverfahren hätten zu Verzögerungen geführt. Weiter seien nur wenige Zuständigkeiten geregelt, und schliesslich habe sich gezeigt, "dass bestimmte Weiterentwicklungen notwendig sein werden, um den Nutzen des EPD für alle Beteiligten zu erhöhen".
Verpflichten und sensibilisieren
Mit einer Reihe von Massnahmen will der Bundesrat nun auf diese Herausforderungen antworten: einem Beschluss des Parlaments folgend, will er etwa das EPD künftig für ambulant tätige Gesundheitsfachpersonen verbindlich vorschreiben. Bislang sei das EPD nur im stationären Bereich verpflichtend gewesen, heisst es im Bericht. "Die Aufhebung der Freiwilligkeit im ambulanten Bereich wird zur Verbreitung des EPD beitragen."
Weiter will der Bundesrat Patientinnen und Patienten sowie Fachpersonen besser über das EPD informieren, etwa mit regionalen Kampagnen oder im Rahmen von medizinischen Ausbildungen.
Einfacher für Nutzende und Stammgemeinschaften
Doch auch für das EPD selber schlägt der Bundesrat teils grundsätzliche Veränderungen vor. Die Benutzerfreundlichkeit und Funktionalität sollen demnach optimiert werden, um seine Attraktivität zu steigern. Als Beispiel nennt der Bericht eine "zentrale Datenablage" für Daten, die rasch ändern können und möglichst vollständig verfügbar sein sollten.
Wer ein Patientendossier eröffnen will, soll dies mit möglichst wenig Aufwand und auch online tun können, schreibt der Bundesrat weiter. Und schliesslich will er auch das aufwändige Zertifizierungsverfahren der Stammgemeinschaften auf den Prüfstand stellen und womöglich "durch eine staatliche Anerkennung" ersetzen.
Gesetz wird grundlegend überprüft
Nicht alle diese Massnahmen lassen sich sofort umsetzen, bemerkt der Bundesrat. Für einige, etwa die zentrale Datenablage, sei eine Revision des EPD-Gesetzes notwendig. Dieses wolle er darum einer grundlegenden Prüfung unterziehen. Welche Massnahmen dann tatsächlich umgesetzt werden, soll bis im kommenden Februar entschieden sein
Bei allen aufgelisteten Mängeln behält der Bundesrat zumindest einen gewissen Optimismus bei. "Das elektronische Patientendossier wird im Verlauf des Jahres 2021 schrittweise flächendeckend eingeführt", stellt die Exekutive in Aussicht.