EU weist Facebook, Google und Co. in die Schranken
Die europäischen Instanzen haben sich auf den Digital Market Act geeinigt, der noch vor Ende des Jahres in Kraft treten soll. Die Verordnung, die Innovation und Wettbewerb fördern soll, werde die Praktiken von Plattformen, die als "Zugangskontrolleure" fungieren, stark einschränken - allen voran die der GAFAM.
Nach dem Endspurt in den Diskussionen haben sich die Europäische Kommission, das Parlament und der Rat auf den Digital Market Act (DMA) geeinigt. Die Kommission teilte mit, dass die Gesetzgebung, den digitalen Sektor fairer und wettbewerbsfähiger machen soll und voraussichtlich ab Herbst 2022 in Kraft tritt. Der Anti-GAFAM-Text (Google-Apple-Facebook-Amazon-Microsoft), Teil des DMA, sieht Pflichten und Aufgaben für Plattformen vor, die die Position eines Gatekeepers einnehmen. Ausserdem winken hohe Geldstrafen, für diejenigen, die sich nicht an die Vorgaben halten sollten. Der Gesetzestext befasse sich jedoch nicht mit den Fragen der digitalen Nutzerrechte. Diese seien Gegenstand des noch in Arbeit befindlichen Digital Services Act.
An einer Pressekonferenz erklärte die EU-Kommissarin Margrethe Vestager, dass, nach dem schon in verschiedenen Ländern auf Einzelfallbasis Geldbussen verhängt wurden, nun die Zeit gekommen sei, anhand systematischer Praktiken Rechtsvorschriften zu erlassen. Sie betonte, dass der Text einen europäischen Weg vorgibt, nicht aber als Trennung der digitalen Märkte interpretiert werden kann.
Das Wichtigste zum Digital Market Act
Gatekeepers: Die Gesetzgebung gilt für Unternehmen, die eine Position als "Zugangskontrolleur" oder Gatekeeper im digitalen Bereich einnehmen. Es handelt sich also nur um grosse Unternehmen (mit einem Jahreseinkommen von mindestens 7,5 Milliarden Euro in der EU oder Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro, die eine grosse Anzahl von Nutzern haben (45 Millionen monatliche Endnutzer und 10'000 in der EU ansässige Geschäftsnutzer) und einen oder mehrere Plattformdienste (Suchmaschine, App-Store, soziale Netzwerke, Werbung, Marktplatz, Cloud, Browser usw.) in drei Mitgliedstaaten betreiben. Abgesehen von einigen Ausnahmen werden die Regeln nicht für KMUs gelten. Ein Verfahren wird es Unternehmen ermöglichen, ihre Einstufung als Gatekeeper anzufechten.
Pflichten. Die Gatekeeper müssen den Nutzern in Zukunft das Recht einräumen, sich von den Diensten der Basisplattform abmelden zu können. Wichtige Software (zum Beispiel Browser) dürfen auch nicht mehr standardmässig bei der Installation des Betriebssystems vorgeschrieben werden. Ausserdem müsse die Kompatibilität der Basisfunktionen von Instant-Messaging-Diensten gewährleistet sein: Zum Beispiel sollte es möglich sein, eine Nachricht über Whatsapp von der Schweizer Messaging-App Threema aus zu versenden. Aber auch Entwickler sollen zum Beispiel die Möglichkeit erhalten, zu fairen Bedingungen Zugang zu den Zusatzfunktionen von Smartphones (wie NFC-Chips) zu erhalten.
Verbote. Die Gatekeeper dürfen ihre eigenen Produkte oder Dienstleistungen nicht mehr vorteilhafter präsentieren als die der andere Akteure. Personenbezogene Daten, die bei einer Dienstleistung gesammelt werden dürfen nicht mehr für die Zwecke eines anderen Dienstes weiterverwendet werden (zum Beispiel für gezielte Werbung). Gewerbliche Nutzer sollen so nicht mehr unfairen Bedingungen ausgesetzt werden. Auch dürfen die grossen Unternehmen bestimmte Software-Anwendungen vorinstallieren.
Bussgelder. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, können die Unternehmen mit einer Geldstrafe von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Umsatzes rechnen, im Wiederholungsfall mit 20 Prozent. Weitere Strafen werden bei systematischer Nichteinhaltung des Digital Market Act verhängt.