Überschreiben oder physisch vernichten

NCSC sagt, wie man Datenträger sicher entsorgt

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von René Jaun und cka

Wer Festplatten, USB-Sticks oder Speicherkarten ausmustert, sollte diese zuvor gründlich löschen. Denn auch bei Entsorgungsstellen können Daten in Gefahr sein, wie ein Beispiel des NCSC zeigt.

(Source: 422737 / Pixabay.com)
(Source: 422737 / Pixabay.com)

Meistens berichtet das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) in seinen Wochenrückblicken über versuchte Cyberangriffe auf laufende IT-Systeme. In der aktuellen Ausgabe schildert die Behörde jedoch den Fall eines Users, der ein altes Macbook bei einer Entsorgungsstelle abgegeben hatte.

Dieser User erhielt ein paar Tage nach Abgabe des Geräts eine Sicherheitswarnung: Sein altes Macbook sei aktiviert worden und jemand habe versucht, den darauf hinterlegten Apple-Account zu ändern. Wie das NCSC schreibt, liegt somit der Verdacht nahe, dass sich tatsächlich jemand Zugriff auf das entsorgte Gerät und damit auf die darauf gespeicherten Daten verschaffen konnte, also etwa auf darauf gespeicherte Fotos, E-Mails und Login-Daten.

Wenn schon löschen, dann gründlich

Das Beispiel zeige, wie wichtig es sei, Festplatten und Datenspeicher in Computern und Notebooks, USB-Sticks, Mobiltelefone oder Tablets und so weiter vor dem Entsorgen oder Weiterverkaufen komplett zu löschen, schreibt das NCSC. Einfaches löschen reiche jedoch nicht. Denn dabei werden lediglich die "Informationen zum Speicherort im internen Inhaltsverzeichnis der Festplatte" entfernt. Die eigentlichen Daten bleiben auf dem Datenträger und können auch wieder lesbar gemacht werden.

Für die endgültige Vernichtung der Daten müsse der Speicherort der Information mehrfach mit anderen Daten überschrieben werden. Dafür gibt es spezielle Anwendungen, wie das NCSC schreibt, ohne bestimmte Programme namentlich zu nennen. Zudem solle auch die Recovery-Partition und somit die Wiederherstellungsfunktion des Geräteherstellers überschrieben werden.

In aktuellen Versionen der Mac- und Windows-Betriebssysteme sind laut dem NCSC Funktionen zum gründlichen Löschen der Daten integriert. Allerdings seien bei diesen In der Vergangenheit auch schon Mängel festgestellt worden. Bevor man sich ans Löschen macht, rät die Behörde zudem dazu, sich auf den Geräten von Onlinekonten (E-Mail, Office etc.) abzumelden und Verknüpfungen mit Onlinediensten zu entfernen.

Auch Smartphones sollten auf ähnliche Weise sämtlicher Daten entledigt werden. Auf neuen Handys ist laut dem NCSC der Speicherplatz verschlüsselt, sofern die entsprechende Funktion vorhanden und eingeschaltet ist. Somit reicht es, den zugehörigen Schlüssel zu löschen, um den Zugriff auf die Daten zu verhindern. Doch zur Sicherheit sei es auch hier sinnvoll, die Daten zu überschreiben. Dies gilt umso mehr bei älteren Smartphones ohne Verschlüsselungsfunktion.

Physische Methoden

Auf USB-Sticks und Speicherkarten gespeicherte Daten lassen sich ebenfalls durch Überschreiben gründlich löschen. Erneut erwähnt das NCSC "unzählige frei verfügbare Hilfsmittel, um die Daten zu löschen, sogenannte Shredder- oder Wiper-Programme", die im Internet verfügbar seien, ohne Namen zu nennen. Die Behörde merkt allerdings an, dass es manchmal unklar sei, wie gut die jeweiligen Programme funktionieren und rät, im Zweifelsfall eine Fachperson herbeizuziehen.

Wer noch einen Schritt weitergehen möchte, der kann laut dem NCSC den Speichermedien auch physisch zu Leibe rücken. Der Ausbau der Datenträger könne jedoch aufwändig sein und danach gelte es, einen "möglichst grossen Schaden anzurichten". Insbesondere bei Solid-State-Drives (SSD) ist es laut NCSC wichtig, jeden einzelnen Speicherchip zu beschädigen. Zudem weist der Artikel darauf hin, dass viele Speichermedien dabei stark splittern könnten.

Nicht nur das NCSC warnt vor unzureichend gelöschten PCs. Einen ähnlichen Fall schilderte unlängst das Verbrauchermagazin Kassensturz, zu dem Sie hier mehr erfahren. Wer die Daten nicht löscht, riskiert, dass sie auf Occasion-Speichermedien wieder auftauchen. Was man auf diesen alles findet, lesen Sie hier.

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