91 Prozent sagen Ja

Update: Auch Neuenburg verankert digitale Unversehrtheit in der Kantonsverfassung

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von Yannick Chavanne und Yannick Züllig und Übersetzung: René Jaun, rja

Im Kanton Neuenburg wird das Recht auf digitale Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger in der Kantonsverfassung verankert. Über 90 Prozent der Stimmberechtigten sprachen sich für die Änderung aus.

(Source: Genf Tourismus)
(Source: Genf Tourismus)

Update vom 25.11.2024: Als zweiter Schweizer Kanton macht Neuenburg das Recht auf digitale Unversehrtheit in der Verfassung fest. Bei der entsprechenden Abstimmung am 24. November stimmten 91,5 Prozent der Stimmberechtigten für die Gesetzesänderung, wie das "SRF" berichtet. Die Stimmbeteiligung lag demnach bei rund 29 Prozent - somit lag der Ja-Anteil bei 40'817 Stimmen.

Im Wallis scheiterte im März 2023 eine entsprechende kantonale Verfassungsinitiative. Ähnliche Vorlagen sollen demnächst auch im Jura und im Waadt zur Abstimmung kommen. Im Kanton Zürich hat die Piratenpartei unlängst genügend Unterschriften gesammelt, um eine entsprechende Abstimmung in einem Deutschschweizerkanton zu veranlassen.

 

Originalmeldung vom 19.6.2023:

Genf verankert digitale Unversehrtheit in der Kantonsverfassung

Als erster Schweizer Kanton schreibt Genf den Schutz der digitalen Integrität seiner Bürgerinnen und Bürger in die Kantonsverfassung. Im Rahmen der Abstimmung vom 18. Juni stimmte eine grosse Mehrheit der Bevölkerung (94,21 Prozent) der entsprechenden Vorlage zu. Zuvor hatten sich auch schon alle politischen Parteien dafür ausgesprochen.

Ziel der Vorlage ist "die Einführung eines Grundrechts zum Schutz der digitalen Integrität der Bürgerinnen und Bürger, hauptsächlich im Rahmen ihrer Beziehungen zu den öffentlichen Verwaltungen", wie es in der Broschüre zur Abstimmung heisst. Neben Aspekten der digitalen Sicherheit und eines möglichen Missbrauchs personenbezogener Daten (insbesondere durch ausländische Unternehmen) führt der neue Rechtsrahmen auch das Recht auf ein Offline-Leben und das Recht auf Vergessenwerden ein.

"Wenn die von der Bundes- und der Genfer Verfassung geschützten Grundrechte den Bürgerinnen und Bürgern des Kantons auch auf digitaler Ebene einen sehr dichten Schutzschirm bieten, so bietet die Verankerung eines neuen Grundrechts auf digitale Integrität einen unbestreitbaren Fortschritt, sowohl auf symbolischer Ebene als auch in Bezug auf die der Bevölkerung tatsächlich garantierten Rechte", schreibt der Grosse Rat des Kantons Genf dazu. Der Staatsrat hatte dem breiten Ansatz zugestimmt, der in der Änderung des Verfassungsgesetzes 12945 definiert wurde. Mit der Annahme dieses Gesetzes übernimmt der Kanton Genf die Vorreiterrolle für ein neues Recht, das aktuell auch in den Parlamenten anderer Westschweizer Kantone diskutiert wird.

Die Piratenpartei, die sich laut eigener Angaben seit fast einem Jahrzehnt für dieses Thema stark macht, zeigt sich in einer Stellungnahme zufrieden: "Dies ist ein historischer Moment. Es ist der erste Schritt in Richtung einer digitalen Gesellschaft, die die Menschen schützt. Das Recht auf digitale Integrität gibt uns das Werkzeug, um gegen Massenüberwachung zu kämpfen", erklärt Alexis Roussel, ehemaliger Co-Präsident der Piratenpartei und Autor eines Buches zur digitalen Unversehrtheit, in einer Mitteilung.

Privatsphären-Aktivist Paul-Olivier Dehaye, der mithalf, den Datenmissbrauch-Skandal um Cambridge Analytica ans Licht zu bringen, freut sich darüber, dass sich die Genfer Bevölkerung für eine staatliche Regulierung der Datenwirtschaft ausgesprochen hat. Gegenüber "Le Temps" weist der Mathematiker und Experte für Big Data darauf hin, dass die zentrale Herausforderung der digitalen Integrität vor allem die Beziehungen von Privatpersonen zu privaten Unternehmen betreffe. "Indem er die digitale Integrität festschreibt, sieht sich der Staat gezwungen, besser für das Thema zu sensibilisieren, sei es in Bezug auf die Sucht nach sozialen Netzwerken, Profiling oder auch die Sicherheit von E-Mail-Postfächern", lässt er sich von der Zeitung zitieren.

Die digitale Unversehrtheit wurde auch am 27. Symposium on Privacy and Security kurz angesprochen, welches am 14. Juni in Zürich über die Bühne ging. Diskutiert wurde auch die Rolle des Datenschutzbeauftragten und die Schuldfrage bei Cyberangriffen. Hier lesen Sie den Eventbericht.

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