Gesetz über Information und Datenschutz

Kanton Zürich will mit neuem Datenschutzgesetz auch KI regeln

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von Joël Orizet und yzu

Mit der Revision des Datenschutzgesetzes will der Zürcher Regierungsrat das Öffentlichkeitsprinzip stärken. Vorgesehen sind neue rechtliche Grundlagen für Open Government Data - und neue Regeln für den Umgang mit künstlicher Intelligenz.

(Source: nmann77 / stock.adobe.com)
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Der Kanton Zürich will sein Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) erneuern. Das aus dem Jahr 2007 stammende Gesetz erfülle die Anforderungen an ein modernes IDG nicht mehr und werde totalrevidiert, heisst es in einer Vorlage des Regierungsrats. Die Revision berücksichtige die Anforderungen des europäischen Rechtsraums und setze verschiedene Vorstösse aus dem Parlament um, die sich mit dem Öffentlichkeitsprinzip und dem Datenschutz befassen.

Mit der Gesetzesrevision will der Regierungsrat das Öffentlichkeitsprinzip stärken. Zu diesem Zweck ist die Schaffung der Stelle einer Beauftragten oder eines Beauftragten für das Öffentlichkeitsprinzip vorgesehen. Angesiedelt wären die entsprechenden Aufgaben bei den kantonalen Datenschutzbeauftragten. 

OGD fördern, Umgang mit KI regeln

Das totalrevidierte IDG soll gesetzliche Grundlagen für den Umgang mit offenen Behördendaten respektive Open Government Data (OGD) schaffen. Öffentliche Stellen sollen vorhandene Daten nach Möglichkeit zur Verfügung stellen. Darüber hinaus will der Regierungsrat die Nutzung von OGD durch andere öffentliche Stellen und Private fördern. 

Auch bezüglich künstlicher Intelligenz (KI) stellten sich rechtliche Fragen in Zusammenhang mit dem Datenschutz, schreibt der Regierungsrat. Das IDG enthalte deswegen neu Regelungen zu KI, "die dem berechtigten Interesse nach Transparenz Rechnung tragen". 

Konkret heisst das zum einen: Alle öffentlichen Organe würden verpflichtet, den Einsatz algorithmischer Entscheidungssysteme in ein Verzeichnis einzutragen, soweit die Systeme eine Auswirkung auf die Grundrechte haben können. Und zum anderen: Personen, die Auskunft über die Bearbeitung ihrer Personendaten verlangen, müssten darüber informiert werden, wenn ihre Daten mithilfe von KI bearbeitet wurden. 

Die vom Regierungsrat verabschiedete Vorlage geht nun zur Beratung an den Kantonsrat respektive an die zuständige Kantonsratskommission.

Übrigens: Am 1. September 2023 treten in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz und die neue Datenschutzverordnung in Kraft. Adrian Lobsiger, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), ordnet die Neuerungen im Interview ein. Er spricht darüber, wo noch Handlungsbedarf besteht und welche Veränderungen wohl am meisten zu reden geben.

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