Totalrevidiertes kantonales Datenschutzgesetz

Berner Regierungsrat überweist neues Datenschutzgesetz an Grossen Rat

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von Dajana Dakic und cka

Der Regierungsrat des Kantons Bern überweist das totalrevidierte kantonale Datenschutzgesetz an den Grossen Rat. Das Gesetz legt den grundrechtlichen Rahmen für den Datenschutz und die Bearbeitung von Daten durch die Behörden fest. Der Grosse Rat wird das Datenschutzgesetz in der Frühlingssession 2025 beraten.

(Source: Tiko - stock.adobe.com)
(Source: Tiko - stock.adobe.com)

Der Berner Regierungsrat überweist das totalrevidierte kantonale Datenschutzgesetz (KDSG) an den Grossen Rat. Das neue Gesetz soll die Rechtssicherheit und das Vertrauen in das staatliche Handeln stärken. In der Frühlingssession 2025 berät der Grosse Rat voraussichtlich das Datenschutzgesetz.

Zur Wahrung des Grundrechts auf Datenschutz müssen Behörden Personendaten sachgerecht, sicher und transparent bearbeiten. Ausserdem müssen Bürgerinnen und Bürger über die Datenbearbeitung informiert werden und das Vorgehen gegen rechtswidrige Bearbeitung gewährleistet sein. Diese Voraussetzungen zieht der Regierungsrat bei der Revision des KDSG in Betracht. Behörden, die Personendaten beschaffen, erwartet neu eine Informationspflicht sowie eine Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen.

Eine weitere Massnahme des neuen Gesetzes wird eine zentralisierte Datenschutzaufsicht. Was bisher die Datenaufsichtsstellen der einzelnen Gemeinden übernommen haben, fällt künftig in den Aufgabenbereich der kantonalen Datenschutzbehörde. Auf Ebene des Kantons und der Gemeinden trägt die Behörde die Aufsicht über den Datenschutz und entlastet somit die heute dafür zuständigen Gemeinden. Ausgenommen davon sind Gemeinden mit mehr als 25'000 Einwohnenden.

Ein Diskussionsthema beim Datenschutz ist seit langem die Weitergabe von Daten ins Ausland. Eine Datenweitergabe in Länder ohne ausreichenden Datenschutz ist nämlich verfassungswidrig. Doch der Bundesratentscheid vom 14. August 2024 beteuert, dass ein sicherer Austausch von Personendaten zwischen der Schweiz und zertifizierten US-Unternehmen möglich ist. Somit steht der Nutzung von US-Cloud-Lösungen im Kanton Bern legal scheinbar nichts mehr im Weg.

Eine Durchsetzung des neuen KDSG stärke nicht nur das Vertrauen in den staatlichen Umgang mit Daten, sondern ist laut Regierungspräsidentin Evi Allemann ein bedeutender Schritt für die Digitalisierung: "Das neue Datenschutzgesetz schafft Vertrauen und Rechtssicherheit. Es leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag an die digitale Transformation der Verwaltung."

 

Auch die Datenschutzbehörde des Kantons Freiburg beschäftigt der sichere Datenaustausch mit dem Ausland. Was der Kanton über das Datenschutzniveau der Vereinigten Staaten zu sagen hat, lesen Sie hier.

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