Wo man zahlt, ist nicht entscheidend

Auslandsgebühren bei Kartenzahlung im Inland

Uhr
von Alexandra Hüsler und cka

Bei Kartenzahlungen im Ausland und auf ausländischen Websites verlangen viele Kreditkartenanbieter einen Auslandszuschlag. Manchmal wird dieser auch beim Einkauf auf Schweizer Websites verrechnet, etwa wenn das Unternehmen ursprünglich aus dem Ausland kommt.

(Source: rupixen / Unsplash)
(Source: rupixen / Unsplash)

Viele Kreditkartenanbieter verrechnen einen Auslandszuschlag bei Einkäufen im Ausland oder auf ausländischen Websites. Wie das SRF-Kundenmagazin "Espresso" mit Bezug auf zwei bei ihnen eingegangene Fälle berichtet, trifft es auch Kunden, die auf Schweizer Websites mit ".ch"-Endung Waren bestellen.

Fall 1: Futterbestellung auf Fressnapf.ch

Im ersten Fall, der "Espresso" gemeldet wurde, verrechnete die Bank eines Fressnapf.ch-Kunden ihm einen Zuschlag von 1,75 Prozent für Auslandstransaktionen. Obwohl es in der Schweiz Fressnapf-Filialen gebe und eine Schweizer Website existiere, würden die Zahlungen nach Deutschland gehen, erklärte die Bank gegenüber "Espresso". Grund dafür sei, dass das Mutterhaus von Fressnapf seinen Sitz in Deutschland hat.

Fressnapf Schweiz habe keinen Einfluss auf die Gebühren, heisst es weiter. Wie eine Fressnapf-Sprecherin auf Anfrage von Espresso erklärt, könne man die Gebühren umgehen, wenn man per Twint oder Rechnung bezahlt. Dass man bei Kreditkartenzahlungen Gebühren zahlen muss, stehe in den AGBs der Seite.

Fall 2: Verpflegung im DB-Speisewagen

Im zweiten Fall fuhr eine Frau mit der Deutschen Bahn (DB) von Basel nach Zürich und kaufte im Speisewagen ein Mineral und einen Butterbrezel. Da sie kein Bargeld dabeihatte, zahlte sie mit der Debitkarte. Auf diese Zahlung auf der Strecke im Inland habe die Bank der Frau einen Zuschlag verrechnet, heisst es weiter.

Das sei so, weil es ein Zug der DB und nicht der SBB war. Hier gelte das Gleiche wie für Zahlungen im Ausland. Der Sitz der DB sei in Deutschland und es spiele keine Rolle, wo der Zug unterwegs ist.

Sitz des Unternehmens ist ausschlaggebend

In beiden Fällen ist der Sitz des Unternehmens im Ausland. Das SRF-Kundenmagazin rät auch bei Websites mit ".ch"-Endung die AGBs zu lesen, den dort stünde die Adresse des Unternehmens.

Zudem bestimmen Banken und Kreditkartenanbieter selbst, ob sie eine Auslandsgebühr verlangen oder nicht. Wie "Espresso" schreibt, entscheiden sie auch individuell über die Höhe dieses Zuschlags. Bei den angefragten Unternehmen würden die Gebühren für Kreditkartenzahlungen zwischen 1,2 und 2,5 Prozent liegen, während Kunden bei Transaktionen mit der Debitkarte in der Regel 1.50 Franken zahlen müssen.

 

Apropos Onlinehandel: Die Schweizer Bevölkerung gab 2023 über 14 Milliarden Franken beim Onlineshopping ausgegeben. Mehr dazu lesen Sie hier.

Webcode
MWxZG7Q2